Bafin plant verschärfte Prüfungshandlungen für Versicherer

Gebäude der Finanzaufsicht Bafin: Bildquelle: Kai Hartmann Photography / BaFin

Prüfungen durch die Bafin sind bei den Versicherern nicht sonderlich gern gesehen. Laut Finanzaufsicht vergeht jedoch fast keine Prüfung, in der nicht maßgebliche Dokumentationsmängel festgestellt. Im Exklusivinterview mit VWheute spricht Elke Washausen-Richter, Abteilungsleiterin Aufsicht bei der Bafin, über Solvency II, Vor-Ort-Checks und Defizite der Versicherer.

VWheute: Das neue risiko- und prinzipienbasierte Eigenkapitalregime Solvency ll verlangt bei den Rückstellungen ökonomische Werte statt fester Regeln. Ist die Beaufsichtigung für die Bafin damit komplexer geworden?

Elke Washausen-Richter: Wir sehen uns heute mit einer enormen Bewertungskomplexität konfrontiert, die sowohl die Branche als auch uns fordert. Die Ermittlung der Schadenrückstellungen beruht überwiegend auf mathematisch-statistischen Verfahren, in die eine Fülle an Annahmen eingehen. Solvency II gibt an dieser Stelle nur grundlegende Prinzipien vor, macht aber keine differenzierten Vorgaben, wie die Rückstellung zu berechnen ist. Wichtigstes Prinzip ist der Grundsatz der Proportionalität: Die Vorgehensweise muss mit Blick auf das Risiko angemessen sein.

Elke Washausen-Richter, Abteilungsleiterin Aufsicht Bafin

VWheute: Wie hat sich die Bafin für die Beaufsichtigung der Rückstellungsbildung aufgestellt?

Elke Washausen-Richter: Durch die Veränderung des aufsichtsrechtlichen Fundaments mussten wir unsere Aufsichtsprozesse und Organisationsstrukturen anpassen. Insbesondere haben wir speziell geschulte Kernteams gebildet, bestehend aus erfahrenen Kaufleuten und Aktuaren. Diese unterstützen referatsübergreifend, quasi als interner Dienstleister, die Prüfungen der Schadenrückstellungen.

Die Bafin verfolgt ein Prüfungskonzept, das sich nach den jeweiligen Prüfungsanforderungen richtet. Zunächst wird risikoorientiert und proportional eine unternehmensindividuelle Prüfungsstrategie festgelegt. Dabei fällt auch die Entscheidung, in welchem Umfang Prüfungshandlungen vorgenommen werden. Zumindest Prozessaufnahmen für das Verständnis der Reservierung sind hierbei immer der Fall.

Analytische Prüfverfahren bieten uns eine gute Prüfungssicherheit. Daneben erfolgen aktuarielle Analysen, z.B. der Angemessenheit der Segmentierung oder Sensitivitätsanalysen der Auswirkungen unterschiedlicher Bewertungsparameter. Im Bedarfsfall erstellen wir aus angeforderten Rohdaten interne Reservierungsgutachten zum Vergleich mit den Unternehmensergebnissen.

VWheute: Wie läuft eine Vor-Ort-Prüfung konkret ab? Was schauen Sie sich an? Welche Unterlagen und welche Mitarbeiter benötigen Sie?

Elke Washausen-Richter: Vor einer Prüfung erhalten die Unternehmen eine formale Prüfungsankündigung mit einer Übersicht der bereitzustellenden Unterlagen. Darin finden sich u.a. Vorgaben zur elektronischen Einreichung von Datenmaterial, z.B. von Einzelschadendaten und Abwicklungsdreiecken. In nahezu allen Fällen sind die Berechnungsdateien bzw. die Reservierungsdatenbanken zu übersenden, die der Rückstellungsbewertung zugrunde liegen.

Die Prüfung soll für beide Seiten möglichst effizient ablaufen. Daher stimmen wir mit den Unternehmen vor Prüfungsbeginn eine Gesprächsplanung ab. Waren früher die Vertreter des Rechnungswesens unsere Hauptansprechpartner, so setzen wir uns nunmehr überwiegend mit den Aktuaren bzw. der Versicherungsmathematischen Funktion auseinander. Üblicherweise diskutieren wir in den Gesprächen die Prozesse, um ein besseres Verständnis der Systemumgebung zu erlangen.

Auch die angemessene Bildung homogener Risikogruppen, also Segmentierung, sowie die bei der Reservierung verwendeten Methoden und Annahmen sind Thema; ebenso die Sicherstellung der Datenqualität. Das Prüfungsteam lässt sich die einzelnen Arbeitsschritte in den jeweiligen IT-Systemen live demonstrieren. Bei komplexen Unternehmen kann die Prüfung in eine Vor- und Hauptprüfung aufgeteilt werden. Liegt ein einfaches Geschäftsmodell vor, so sind wir in der Regel nur kurz vor Ort.

VWheute: Wie viel Arbeitsbelastung erwächst denn dem zu prüfenden Unternehmen? Wie viele Kapazitäten sind freizustellen, wenn die BaFin zum Prüfen kommt?

Elke Washausen-Richter: Hierzu ist eine generelle Aussage kaum möglich. Dies ist abhängig von der Komplexität des Unternehmens und den Prüfungsschwerpunkten. Bei kleinen bis mittelgroßen Gesellschaften treten wir zumeist mit Zweier-Teams an. Große Gesellschaften müssen unter Umständen mit deutlich größeren Teams rechnen. In der Regel dauert die Prüfung ein bis drei Wochen.

Dabei sind wir bemüht, die Belastung für die Unternehmen zu minimieren. Wir erwarten allerdings, dass die verantwortlichen Personen, also z.B. Aktuare, Vertreter der versicherungsmathematischen Funktion sowie des Risikomanagements, während der gesamten Vor-Ort-Prüfung zur Verfügung stehen.

VWheute: In der Jahreskonferenz haben Sie gesagt, dass es kaum eine Prüfung ohne Mängel gebe. Handelte es sich dabei um wirklich schwere Verstöße? Fehlt den Unternehmen nur die Praxis im Umgang mit Solvency ll oder wird da richtig gepfuscht?

Elke Washausen-Richter: In meinem Vortrag wollte ich Defizite herausstellen, die wir besonders häufig beobachten, und somit die Branche entsprechend sensibilisieren. Wenn Sie mit Ihrer Frage z.B. auf drastische Unterreservierungen der Unternehmen abzielen – ob bewusst oder fahrlässig – so haben wir derartiges bislang glücklicherweise noch nicht beobachtet. Allerdings diskutieren wir durchaus tiefergehend mit Unternehmen, die die Grenzen des aktuariell Vertretbaren ausreizen. Wir wollen einen Eindruck davon gewinnen, inwieweit bewusst Bewertungsspielräume ausgenutzt werden.

VWheute: Was sind denn die häufigsten Defizite gewesen?

Elke Washausen-Richter: Es vergeht fast keine Prüfung, in der wir nicht maßgebliche Dokumentationsmängel feststellen. Uns ist der Spagat zwischen Kosten- bzw. Zeitdruck und angemessener Dokumentation bewusst. Wir haben jedoch die deutliche Erwartungshaltung, dass z.B. Reserveberichte derart aussagekräftig sind, dass sich sachverständige Dritte in angemessener Zeit einen hinreichenden Überblick über die Reservierung verschaffen können.

Gleiches gilt bei den homogenen Risikogruppen. Es ist nicht ausreichend, einfach ein Segment zu definieren und dies auf Dauer so stehen zu lassen. Wir erwarten z.B. nachvollziehbare Untersuchungen zum homogenen Abwicklungsverhalten.

Des Weiteren stellen wir oftmals fest, dass in den Aktuariaten weitergehende Analysen und Anpassungen der Reservierung anhand einer reinen Expertenschätzung erfolgen. Stringente Vorgaben, z.B. in Form eines Wesentlichkeitskonzepts mit Festlegungen, ab welchen Entwicklungen Maßnahmen einzuleiten sind, fehlen zumeist.

Die Fragen stellte VWheute-Korrespondentin Monika Lier.

Das komplette Interview lesen Sie in der aktuellen Januar-Ausgabe der Versicherungswirtschaft.

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