FDP will Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler verhindern

Quelle: Bild von Kevin Schneider auf Pixabay

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich eindeutig gegen eine Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Finanzanlagenvermittler positioniert. In einem in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, den am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht zurückzuziehen. Der von der FDP-Fraktion beschlossene Antrag liegt VWheute vor. Vielmehr sollte die Zuständigkeit für die Finanzanlagenvermittler vollständig auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden.

Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte VWheute, die Bafin könne vielleicht Sparkassen und Banken beaufsichtigen, aber „38.000 Finanzanlagenvermittler sicherlich nicht“. Es könne auch nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, durch hohe Aufsichtskosten von bis zu 10.000 Euro im Jahr Anbieter vom Markt zu drängen. „Doch genau das beabsichtigt die Regierung mit ihrer geplanten Gesetzgebung“, sagte Schäffler.

Dem Antrag, der noch keine Bundestagsdrucksachennummer hat, zufolge soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater zurückzuziehen. Stattdessen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der „vorsieht die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen“. Die FDP verweist darauf, dass etwa 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung hätten.

Dieser Weg wäre im Ergebnis eine unbürokratischere und kostengünstigere Erlaubniserteilung bei einer einheitlichen Anlaufstelle. Das Bundesfinanzministerium argumentiert insbesondere mit der derzeitigen zersplitterten Aufsicht zwischen den IHK-en und den Gewerbeämtern. Für die FDP führt dagegen die Verlagerung der Aufsicht auf die BaFin erst recht zu einer Zersplitterung der Aufsicht, da sich ja für die Beaufsichtigung der Versicherungsvermittler nichts ändern würde.

Der FDP-Antrag ist natürlich im Bundestag nicht mehrheitsfähig. Allerdings zwingt er der Koalition eine weitere Diskussion im federführenden Finanzausschuss und im Bundestag auf. Man muss auch sehen, dass insbesondere die Finanzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf haben. Sie wollen eine praktikable Lösung. Eine öffentliche Anhörung dürfte als gesichert angesehen werden. Dann werden die Vermittlerverbände gegen den Gesetzentwurf erneut Sturm laufen.

Autor: Manfred Brüss

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