VSAV stört sich an Bafin-Aufsicht über Vermittler

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Quelle: VSAV

Die Bafin wird zur Superbehörde. Das Bundeskabinett, nicht Bundestag, hat beschlossen, die Aufsicht der Finanzanlagevermittler auf die Bonner Behörde zu übertragen. In die Reihe der Kritiker, unter anderem BVK, Votum und AfW, reiht sich nun die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ein.

Die Vereinigung kritisiert massiv die Entscheidung der Bundesregierung, wonach sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34 f GewO künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen müssen.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Hinsichtlich der Bedienung einer großen Kundenzielgruppe und dem Verbraucherschutz wird mit der Kompetenz-Übertragung auf die BaFin nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die bisherige Praxis der dezentralen Aufsicht und Zulassung von 34f-Beratern über die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Gewerbeämtern hat sich bewährt. Die Entscheidung ist purer Aktionismus und wird sich eher negativ auf die Beratungsabdeckung und den Schutz der Verbraucher auswirken.“

„Wie alle Vermittler-Verbände“ erwartet auch der VSAV einen massiven Kostenanstieg und langwierigere Zulassungsverfahren für die Vermittler. Dies würde, laut Barth, zu einer weiteren Ausdünnung des Beratungsangebotes führen. Profitieren würde nur der konzernabhängige und der rein elektronisch gesteuerte Vertrieb.

„Der freie Vertrieb konnte sich bislang sehr gut mit persönlicher Qualitätsberatung im Markt behaupten. Der Gesetzgeber beschädigt nun genau diesen notwendigen Wettbewerb und die Vielfalt in der Finanzberatung. Darunter kann die Beratungsqualität letztlich nur leiden“, glaubt Barth.

Autor: VW-Redaktion

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