Aktuare erleichtert: Bafin hilft Pensionskassen

Die Bafin nimmt Änderungen vor. Quelle: Bafin.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstützt die Pensionsfonds und ihre Trägerunternehmen im Umgang mit den Auswirkungen der Coronakrise. Die Behörde hat die Verpflichtung der Trägerunternehmen bis 2021 ausgesetzt, ihren Pensionsfonds im Falle von Engpässen bei der Bedeckung nicht-versicherungsförmiger Verpflichtungen kurzfristig zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen zu müssen. Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung ist darüber erfreut.

Bei sogenannten nicht-versicherungsförmigen Pensionsfondszusagen müssen die Arbeitgeber bei Bedarf auch in der Rentenbezugszeit Nachschussbeiträge leisten. Nach der bisherigen Aufsichtspraxis sind die Trägerunternehmen bei einer Unterdeckung ihrer Pensionsfonds von bis zu zehn Prozent verpflichtet, noch im laufenden Kalenderjahr damit zu beginnen, diese über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren auszugleichen, erklären die Aktuare. Bei einer noch größeren Unterdeckung müsste diese sogar unverzüglich von den Trägerunternehmen ausgeglichen werden.

„In Anbetracht der coronabedingten wirtschaftlichen Probleme vieler Unternehmen und der gleichzeitigen Turbulenzen an den Kapitalmärkten wären viele Firmen derzeit nur schwer in der Lage, die nötigen Nachschüsse fristgerecht zu leisten“, konstatiert der IVS-Vorstandsvorsitzende Friedemann Lucius.

Ohne eine Flexibilisierung der Aufsichtspraxis hätte nach Einschätzung des IVS eine krisenverschärfende Abwärtsspirale für die Wirtschaft gedroht. „Als Folge hätten kurzfristig existenzgefährdende Belastungen auf die betroffenen Unternehmen zukommen können, einhergehend mit einem entsprechenden Vertrauensverlust in die betriebliche Altersversorgung“, erklärt Lucius weiter.

Ob der Vertrauensverlust bei den Pensionskassen nicht schon längst eingetreten ist, muss jeder selbst entscheiden.

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