Grund: Lage für die Lebensversicherer ist „nicht existenzbedrohend“

Bafin-Exekutivdirektor Bernd Grund. Quelle: Bernd Roselieb / Bafin

Welche Folgen hat die Corona-Krise auf die Lebensversicherer? Für Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund besteht aktuell noch kein Grund zur Sorge für die Branche: „Die Lage ist für die Branche nicht existenzbedrohend, die Situation scheint insgesamt beherrschbar zu sein“.

Die Gründe sieht der Finanzaufseher vor allem in „den Maßnahmen, die die Branche schon vorher getroffen hat, aber auch daran, dass das Aufsichtsregime Solvency II robust genug ist. Das bestehende Regelwerk gibt uns hinreichende Flexibilität, um auf solche Situationen reagieren zu können“, konstatiert Grund in einem Interview mit der Börsen-Zeitung.

So stehe die Bafin „mit den Unternehmen im engen Kontakt, auch und gerade mit den Lebensversicherern. Um die Situation besser einschätzen zu können, haben wir eine Sonderabfrage bei ausgewählten Lebensversicherern gemacht, die einen großen Marktanteil abdecken“ ergänzt der Bafin-Exekutivdirektor. Dabei führe „die Coronakrise dazu, dass die Solvenzquoten mindestens im unteren bis mittleren zweistelligen Prozentpunktebereich sinken. Aber, und das ist das Entscheidende: Diese Reduzierung führt nach unserer Erhebung bei keinem Unternehmen zu einer Unterdeckung.“

Daher sehe man derzeit „bei den Solvenzquoten der Lebensversicherer derzeit keine großen Probleme. Insbesondere hilft, dass in dieser Situation das Instrument der Volatilitätsanpassung angesprungen ist. Die meisten Lebensversicherer haben dieses Instrument genutzt. Auch die Übergangsmaßnahmen, mit denen die Lebensversicherer ihre Eigenmittelanforderungen Schritt für Schritt binnen 16 Jahren auf das geforderte Niveau bringen können, greifen“, erläutert Grund.

Mit Blick auf die gesamte Versicherungsbranche sieht Grund einen „generellen Dividendenstopp im Moment für nicht erforderlich. Gleichwohl erwarten wir von den Unternehmen natürlich, dass sie bei einer möglichen Dividendenausschüttung ihre Eigenmittelsituation und deren zukünftige Entwicklung stets im Blick haben“.

Gleichzeitig schaue sich die Bafin auch die Betriebsschließungsversicherungen an. „Hier ist eine Diskussion im Gange, ob in den Verträgen eine Epidemie gedeckt ist. Dabei gibt es eindeutig klare Fälle, die gedeckt sind, und eindeutig ungerechtfertigte Schadenmeldungen, die man nicht zu Lasten des Kollektivs decken kann. Und dann existiert eine Grauzone. Hier wäre es wünschenswert, dass man mit Augenmaß eine Lösung herbeiführt, die allen Interessen gerecht wird. Aber: Unklare Klauseln dürfen nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden“, betont Grund.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

20 − 1 =