Bafin entzieht Bochumer Sterbekasse Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts
Die Bafin zieht bei einem der bekannteren deutschen Sterbegeldversicherer die Reißleine. Die Bonner Finanzaufsicht hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Wirkung zum 23. Juni 2026 die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der entsprechende Bescheid basiert auf § 304 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und ist bestandskräftig.
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