Bundestag streicht Entscheidung über Finanzvermittler von der Tagesordnung

Plenum im Deutschen Bundestag. Quelle: Bild von clareich auf Pixabay

Der Deutsche Bundestag entscheidet vorerst nicht über die Bafin-Aufsicht der 34f-Finanzanlagenvermittler. So hat der Finanzausschuss des Bundestags den entsprechenden Gesetzentwurf für Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verschoben. Damit entfällt auch die für heute vorgesehene abschließende Beratung im Plenum.

Ob und wann nun die geplante Aufsicht der Finanzanlagenberater durch die Bafin kommen soll, ist nicht bekannt. Vor allem die Finanzexperten der Union hatten unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett eine „praxistauglich“ Lösung angemahnt. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser erklärten, man nehme die in Öffentlichkeit vorgetragenen Kritik sehr ernst, zumal die Notwendigkeit einer Aufsichtsübertragung auf die BaFin nicht erkennbar sei.

Beispiele für ein Versagen der Aufsicht durch die IHK-en und Gewerbeämter sind öffentlich nicht bekanntgeworden. Stattdessen könnte sich die Union vorstellen, in Absprache mit den Bundesländern die Zuständigkeiten für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK-en) zu vereinheitlichen.

Dies würde die Zersplitterung der Aufsicht je nach Bundesland auf IHK-en und Gewerbeämter beenden. „Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen“, heißt es in dem Positionspapier, das VWheute vorliegt. In den informierten Kreisen wurde auch auf die öffentliche Anhörung vom 27. Mai verwiesen, in der es weitere dezidierte Kritik an dem Gesetzentwurf gegeben habe.

Derzeit stehe man aber in der Koalition in konstruktiven Gesprächen, um zu einer Kompromisslösung zu kommen. Hier brauche es aber noch Zeit für Neuformulierungen im Gesetzentwurf. Die parlamentarische Sommerpause beginnt am 4. Juli und endet erst am 7. September. Daher gilt es mittlerweile als unwahrscheinlich, dass die Bafin wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2021 die Aufsicht der 34f-Finanzanlagenvermittler übernehmen wird.

Autor: VW-Redaktion

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