Macht die Bafin einen schlechten Job?

ChadoNihi/Pixabay

Der Beruf des Aufsehers ist undankbar. Funktioniert auf dem Finanzmarkt alles, dankt der Bafin niemand, läuft dagegen etwas schief, sind sie der Prügelknabe. Die Bürgerbewegung Finanzwende aus Berlin übt an den Bonnern Kritik wegen mangelnder Aufsicht in der Pensionskassenkrise und zeigt sich auch sonst bissig. Der Bafin wirft sie dagegen Zahnlosigkeit vor, einige Aspekte der Kritik sind nachvollziehbar.

Zahnloser Tiger; Das ist wohl der schwerste Vorwurf, der gegen eine Aufsicht erhoben werden kann. „Natürlich gibt es an einigen Stellen auch zu lasche gesetzliche Vorgaben. Aber dort, wo die Bafin aktiv werden könnte, tut sie zu oft nicht“, schreibt Finanzwende.

Das sei ein hausgemachtes Problem der Bonner Aufsichtsbehörde, obschon das Bundesfinanzministerium die Bafin „zu aktiverem Handeln anhalten könnte“. Eine strengere Aufsicht müsse nicht zum Nachteil der Branche sein, erklärt Finanzwende. Das Argument ist valide, die USA haben einen starken Finanzmarkt aber auch eine durchgreifende Justiz.

Als Beispiel für mangelnde Aufsicht führt die Bürgerbewegung den Niedergang der Pensionskassen an. Wo war die Aufsicht, als sich seit Jahren massive Probleme bei den kriselnden Pensionskassen ankündigten, warum schritten die Bonner bei Fehlern bei der Kalkulation oder „sehr hohen Zinsgarantien nicht ein“, lauten die Fragen.

Sehr wohl sei die Bafin bei Kenntnis der Probleme der Kassen tätig geworden, kann man aus Bonn hören. Es wurden Gespräche aufgenommen und Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Verstärkungen der Deckungsrückstellungen oder mehr Mittel von ihren Trägerunternehmen.

Es darf bei aller Kritik nicht vergessen werden, dass die Bafin kein alleinherrschender König im Finanzland ist, sondern an rechtliche Gepflogenheiten und Gesetze gebunden ist. Für Maßnahmen müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einigen der unter intensivierter Aufsicht stehenden Unternehmen sind Aktionen durchgeführt worden, beispielsweise Untersagung des Neugeschäfts.

Werbung und mangelndes Personal

Eine Pensionskasse hatte trotz Problemen noch verhältnismäßig lange mit hohen Garantiezinsen geworben, zum Nachteil der Kunden. Es gibt eine Erklärung dafür, aber sie ist nicht befriedigend.

Die Bonner haben unmittelbar nach Kenntnis des Falles dafür gesorgt, dass die Werbung verschwindet und mit der Kasse vereinbart, dass Kunden von im Jahr 2018 geschlossenen Verträgen zurücktreten können. Das ist gut, doch besser wäre für Kunden und Aufsicht gewesen, dass die Werbung gar nicht erst erscheint.

Das Problem ist, dass die Bafin keine systematische Analyse der Werbung von Versicherern und Pensionskassen vornimmt. Wohl kaum aus bösem Willen, sondern weil schlicht die Ressourcen fehlen.

Dieser Aspekt kommt auch im nächsten Vorwurf der Finanzwende zum tragen. „Aufseher mit Praxiserfahrung sind sicher hilfreich für die Ausübung des Jobs, aber natürlich müssen gerade bei Personen in Führungspositionen mögliche Interessenskonflikte minimiert werden“.

Zudem würden die Bonner bestimmte Aufgaben wie Prüfungen vor Ort an private Wirtschaftsunternehmen vergeben, anstatt selbst tätig zu werden. Wenn allerdings Arbeiten an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgelagert würden, bestehe „die Gefahr von Interessenkonflikten“, wie die Berliner warnen.  

Ein valider Punkt. Eine Aufsicht, die sich auf Augen von Dritten verlässt, ist von diesen abhängig. Zudem bestehen zwischen Branche und privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (enge) geschäftliche Beziehungen, wodurch eine allzu strenge Beobachtung in Frage gestellt wird.

Für mehr eigenes Prüfpersonal würde auch sprechen, dass die eingesetzten Personen einiges über die Funktionen und Mechanismen in der Versicherungswirtschaft lernen würden, was bei späteren Einsätzen hilfreich wäre. Wie bei dem Aspekt der Werbungskontrolle fehlen aber auch an dieser Stelle die nötigen Ressourcen.

Problem erkannt, Problem ungelöst

Die Bafin ist sich des Problems bewusst, nur ändern kann sie es nicht. Angesichts ihrer begrenzten (personellen) Kapazitäten bedient sie sich zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben auch der Expertise von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wie eine mit der Situation vertraute Person erklärt.

Die Bafin räume der Vermeidung von Interessenkonflikten einen hohen Stellenwert ein, bspw. durch regelmäßige Neuausschreibungen, also Rotation, oder vertraglich fixierte Sorgfaltspflichten. Im Geschäftsbereich der Versicherungsaufsicht würden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lediglich in Ausnahmefällen mit Prüfungshandlungen beauftragt, das wäre beispielsweise bei IT-Prüfungen der Fall.

Angesprochen auf die gesamte, gebündelte Kritik von Finanzwende schreibt die Bafin: „Den Report der Bürgerbewegung Finanzwende nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis. Zu vielen der genannten Punkte haben wir uns bereits detailliert geäußert. Die Bafin hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt, die der aufsichtlichen Durchsetzung des ihr übertragenen Mandates zum kollektiven Verbraucherschutz dienen.

Die Bafin fühlt sich diesem Mandat in der gleichen Weise verpflichtet, wie den anderen ihr anvertrauten Aufgaben – und wird diesen weiterhin mit Nachdruck nachkommen. Dass sie dies als staatliche Finanzaufsicht, anders als private Verbraucherschutzorganisationen, ausschließlich auf Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlagen tut, versteht sich in einem Rechtsstaat von selbst.“

Reibungsverlust oder Riesenbehörde

Im Wesentlichen ist die Bafin also unterfinanziert und an zu komplexe Regeln gebunden, um (noch) effizienter zu sein. Beides ließe sich in einem Land wie Deutschland verhältnismäßig einfach regeln. Die Frage ist nur, ob eine solch mächtige Mammutbehörde gewünscht ist.

Werden geschröpfte Sparer, Organisationen wie Finanzwende oder der Bund der Versicherten befragt, ist mit Zustimmung zu rechnen. Würde dagegen die Branche um Einschätzung gebeten, würden mangelnde Flexibilität und bereits starre Regularien als Konterpunkte angeführt werden.

In der Welt der Politik ist es ähnlich. Einige Parteien, Linke, Grüne und Teile der SPD, könnten sich mit der Idee einer ausgebauten Bafin sicherlich anfreunden. Die CDU, der andere Teil der SPD sowie die FDP vermutlich eher weniger. Was die AfD in Sachen Aufsicht möchte, weiß sie vermutlich nicht einmal selbst.

Eine weitere Frage wäre, wie eine Mammutbafin in den europäischen Kontext der Aufsicht passen würde, die maßgeblich von Eiopa und der EU bestimmt werden. Das alles sind komplexe Fragen.

Sollen Aspekte wie irreführende Werbung oder betrügerische Geschäftsmodelle verhindert werden, müssen härtere Regeln erlassen oder stärker beaufsichtigt werden. Dass (Finanz-) Unternehmen künftig alle moralisch einwandfrei arbeiten, darf niemand erwarten.

Solange die oben genannten Fragen nicht geklärt sind, wird die Bafin immer mal wieder zu spät dran sein, sei es bei den Pensionskassen, P&R Container oder PIM Gold. Die entscheidende Frage ist, ob Wähler und Politik bereit sind, solche Reibungsverluste bei zunehmender Wichtigkeit der privaten Vorsorge hinzunehmen.

Wer Anleger stärker schützen möchte, wird um härtere Regeln oder eine besser ausgestattete Aufsicht nicht herumkommen. Doch auch das wird künftige Betrügereien nicht vollkommen verhindern können.

Autor: Maximilian Volz

Ein Kommentar

  • Sehr geehrter Herr Volz,

    vielen Dank für Ihren Beitrag, ich habe ihn mit großem Interesse gelesen.

    Ja, das „Geschäft“ eines „Aufsehers“ ist ein undankbares, da sind wir uns einig,
    Möglicherweise ist die BaFin auch unterfinanziert, wobei nach meinem Kenntnisstand die BaFin zwar dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, jedoch von denen finanziert wird, die sie „beaufsichtigen“ soll. Also wenn das so stimmt, dann wäre doch so Einiges klar, oder…?

    Ich habe Anfang 2019 den „Verbraucherschutz“ bei der BaFin kontaktiert weil mein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung exorbitant gestiegen ist. Die BaFin hat beim zuständigen Versicherer eine Stellungnahme angefordert und mir übermittelt. Beigefügt war eine Mitteilung, wonach es seitens der BaFin nach durchgeführter Prüfung keinerlei Handlungsbedarf gäbe. Man könne Versicherungsunternehmen zu nichts zwingen (was ich auch gar nicht gewünscht hatte) und sei außerdem nicht dem Einzelfall sondern mehr dem kollektiven Verbraucherschutz verpflichtet. Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass neben mir auch noch ein „Versichertenkollektiv“ (zumindest alle in meiner Tarifgruppe Versicherten) von der Beitragserhöhung in der privaten Pflegepflichtversicherung betroffen sein könnten.
    Auf meine Frage, welche Prüfungen denn durchgeführt wurden um letztlich zum Ergebnis zu gelangen, dass keinerlei Handlungsbedarf bestehe, wurde auf die „allgemeine Schweigepflicht“ verwiesen.
    Ferner wurde erklärt, dass ich mich an die Gerichte wenden könne. Dies, obwohl ich der BaFin in einem vorangegangenen Schreiben bereits mitgeteilt hatte, dass ich gerichtlich (unter Angabe des Aktenzeichens!) gegen Beitragserhöhungen meiner private Krankenversicherung vorgehe!!!

    Ein Schreiben an Frau Roegele (als Abteilungsdirektorin bei der BaFin zuständig für den Verbraucherschutz) in dem ich erklärte, dass meiner Erfahrung nach die BaFin mehr „Versichererschutz“ denn „Verbraucherschutz“ betreibe, wurde von dem Mitarbeiter, mit dem ich bisher den Schriftwechsel geführt hatte, beantwortet. Kernaussage; „… Die BaFin leistet guten und wirksamen Verbraucherschutz …“

    Mein Fazit aus der „Angelegenheit“:
    Die BaFin ist alles andere als neutral, sondern eindeutig dem zugetan, der sie finanziert, frei nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

    Ihre Mitarbeiter (also auf jeden Fall diejenigen mit denen ich korrespondiert habe) zeigen ein „beamtenhaftes Verhalten“, sind nicht auf den Verbraucherschutz verpflichtet und/oder wissen noch gar nicht so recht (schließlich gibt es den Verbraucherschutz erst seit 2016 bei der BaFin), wie denn „Verbraucherschutz überhaupt so geht“.

    In der derzeitigen „Aufstellung“ halte ich die BaFin für absolut ungeeignet, Ihren Aufgaben gerecht zu werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

5 × eins =