„Verborgene Doppelprovision“: Schuldet die Branche Riester-Sparern dreistelligen Millionenbetrag?

Niemand verdient mehr als ein Versicherungsmitarbeiter. Quelle: Gerd Altmann / Pixabay

Wenn die Verbraucherschützer einen Musterbrief drucken, ist das für die Versicherer kein gutes Zeichen. Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg können Verbraucher mehrfach gezahlte Abschluss- und Vertriebskosten bei der Riester-Rente von ihrer Versicherung zurückerhalten. Die Verbraucherschützer sprechen von dreistelligen Millionenbeträgen, der GDV ist gegensätzlicher Ansicht. Und auch die Bafin hat in dem Fall eine Meinung.

Jahrelang hatten viele Versicherer eine falsche Rechtsauffassung vertreten und doppelte Provisionen erhoben, bemängelt die Verbraucherschützer und die Bafin auf Anfrage. Nach Einschätzung der Hamburger sind zehntausende Kunden betroffen. Das Bundesfinanzministerium habe klargestellt, dass die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten auf Riester-Rentenversicherungsverträge verboten ist.

„Wir gehen davon aus, dass Riester-Sparer in den letzten Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag zu viel an die Versicherungswirtschaft gezahlt haben“, sagt Christian Biernoth, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sämtliche noch aktive Riester-Rentenversicherungsverträge können mit höheren Kosten belegt worden sein. Aber auch für bereits gekündigte, beitragsfrei gestellte oder sich in der Rentenphase befindende Verträge können Versicherer zu viel Geld verlangt haben, wird bemängelt.

Spielen die Versicherer ein falsches Spiel?

Die Marktwächter beschuldigen die Branche des Tiefschlags. „Besonders ärgert uns, dass Verbraucher gar nicht erkennen können, ob sie betroffen sind.“ Die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten finde praktisch im Verborgenen statt. Die Doppelprovisionen werden „weder im Versicherungsvertrag noch in sonstigen Vertragsunterlagen erwähnt“.

Auch die Finanzaufsicht Bafin bekommt eine Grußkarte aus Hamburg. „Wir hätten uns von der Aufsicht gewünscht, dass sie die Unternehmen dazu verpflichtet, alle betroffenen Kunden unaufgefordert zu informieren und zu entschädigen.“

Der GDV interpretiert die Sachlage anders als die Hamburger. „Aufgrund der komplexen Riester-Fördersystematik ist es in wenigen, besonderen Fallkonstellationen zu einer zusätzlichen Abschlusskostenbelastung gekommen. Der Verband hat sich seit längerem dafür eingesetzt, dass die Mitgliedsunternehmen für die betroffenen Kunden individuelle Lösungen auf dem Kulanzweg finden.“

Die genannten Zahlen seien aber zu hoch angesetzt. Der GDV schätzt, dass die genannten zusätzlichen Abschlusskosten bei weniger als einem von 1.000 Riester-Kunden aufgetreten sind. Der dreistellige Millionenbeitrag der VZBV sei „völlig aus der Luft gegriffen“, erklärt ein Sprecher. Selbst bei einer für Verbraucher ungünstigen Überschlagsrechnung schätzt der GDV, dass die Kosten für Verbraucher „weit unter einer halben Million Euro pro Jahr branchenweit gelegen haben dürften“.

Die Bafin nimmt Branche in die Pflicht

Auch die Finanzaufseher haben eine Meinung zu dem Thema. „Die Bafin hat nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes sehr zeitnah […] eine Stichprobe durchgeführt“.  Sie hat Unternehmen, die Doppelprovisionen berechnen, auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2019 (Randziffer 29) hingewiesen, wonach diese Praxis unwirksam ist“, schreiben die Bonner.

Die Aufsicht habe sich von allen betroffenen Unternehmen schriftlich bestätigen lassen, dass „sie künftig keine Doppelprovisionen mehr erheben“ und zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten „im Sinne der Verbraucher behandeln werden“.

Die Bafin geht weiter davon aus, „dass in der Praxis eine Doppelprovisionierung bei den Riester-Rentenversicherungsverträgen nicht mehr stattfinden wird.“

Ob die Versicherer die Angelegenheit im „Sinne der Verbraucher“ behandeln, darüber werden die Verbraucherschützer und die Finanzaufsicht wachen. Die Motivation und Schnelligkeit der Versicherer wird beeinflussen, ob sich die erstattende Summe „unter einer halben-“ oder bei einem „dreistelligen Millionenbetrag“ einpendeln wird.

Autor: VW-Redaktion

7 Kommentare

  • Ist leider wenig hilfreich. Es wird an keiner Stelle darauf eingegangen, wodurch oder in welchen Fällen die angeblichen Doppelkosten enstanden sein sollen.
    Viel Dampf aber kein brauchbarer Inhalt. Schade, hätte mich interessiert.

  • Maximilian Volz

    Sehr geehrter Herr Barth, sie haben recht, das hätte ich besser herausarbeiten können.

    Hilf Ihnen das: „Die BaFin hat festgestellt, dass eine Vielzahl von Lebensversicherern bei Riester-Rentenversicherungsverträgen Doppelprovisionen erheben. Bei den Verträgen handelt es sich um private Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).
    Wenn sich die staatliche Zulage in der Ansparphase ändert und infolgedessen der Eigenbeitrag des Kunden steigt oder sinkt, berechnen viele Unternehmen ihren Kunden erneute Abschluss- und Vertriebskosten. Diese Praxis ist gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2019 (GZ. IV C PIA – S 2220-a/16/10003 :004, Randziffer 29) unwirksam.“ (Text von der Bafin). Wenden Sie sich ansonsten gerne noch einmal an mich.

  • Nicht zu vergessen die Fälle, in denen Zulagen gutgeschrieben und mit Provisionen belastet werden. Dann von der Zulagenstelle, teilweise für Jahre, zurück gefördert werden, wegen Unklarheiten undann wieder gutgeschrieben werden. Immer die Gutschriften schön mit Provisionen belegt.

  • Kreisel, Joachim

    Benennen sie doch einfach die schwarzen Schafe , das hielft doch den versicherten am besten , um dann Ansprüche stellen zu können.
    Dann sind auch nicht die Makler ,Vermittler von Stornos bedroht , die mit anständigen,vernünftigen Gesellschaften zusammen arbeiten

  • Gesehen bei AachenMünchener und Hamburg-Mannheimer, heute Ergo.

  • So so, es gibt Gesellschaften, welche jede Änderung sich gut neben Ihren ausgewiesenen Kosten, nochmals gut bezahlen lassen, sogar Vermittlern noch Provisionen auf die Zulagen zukommen lassen und wir schreiben in die Welt das es sowas gibt.
    Dazu kommt noch, das die Versicherer mit Ihren Produkten zertifiziert wurden, wie bitte?
    Wie kann das sein?
    Wie lange wollen wir noch über eine solche Sauerei rumstreiten, wann wird mal endlich aufgeräumt?

  • Hallo,

    ich hatte Anfang November 2019 den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg ausgefüllt und an meine Postbank Versicherung gemailt mit der Aufforderung mir bis zum 31.12.19 darüber Bescheid zu geben.
    Bis heute habe ich keine Reaktion darauf erhalten. Was nun ?

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