Prozesse wegen Cum-Ex-Geschäften beginnen: Müssen bald auch Versicherer vor Gericht erscheinen?

Gefängniszelle - bald der primäre Aufenthaltsort für einen Betrüger, Quelle: Bild von Ichigo121212 auf Pixabay

Wer erinnert sich nicht an den zauberhaften Cum-Ex-Skandal. Mehrere Finanzinstitute haben mittels raffinierter Aktiengeschäfte den Staat und damit die Allgemeinheit um Milliarden betrogen. Im ersten Cum-Ex-Strafprozess lädt das Gericht nun prominente Banken und Fondsgesellschaften vor. Wie lange wird es dauern, bis die ersten Versicherer eine Vorladung bekommen?

Im Fokus der Ermittlungen im ersten Prozess dieser Art stehen Banken, weniger Versicherer. Doch auch die Versicherungsbranche solle an den Aktien-Geschäften partizipiert haben, wenn auch (wohl) nicht in diesem speziellen Fall, der aktuell am Landgericht Bonn verhandelt wird. Es ist also keineswegs sicher, dass in Bälde nicht auch Versicherer in einen Prozesssaal im Bundesgebiet gebeten werden.

Die 12. Strafkammer in Bonn möchte bereits im ersten Strafprozess klären, wer am Ende für den Diebstahl haften könnte. Dem Gericht ist der Vermögenseinzug erlaubt, denn es hält es „hinsichtlich bestimmter Fälle der Anklageschrift“ für wahrscheinlich, dass die Voraussetzungen für eine solche Einziehung „gegeben seien“.

Über 440 Millionen Euro Schaden

Im Bonner Prozess sind zwei ehemalige Händler der Hypo-Vereinsbank angeklagt, die sich später mit einer Investmentfirma auf Cum-Ex spezialisiert haben sollen, meldet die SZ. Ihnen wird schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen und ein Versuch angelastet, der Schaden betrug über 445 Mio. Euro.

Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch so schnell verschoben, dass die Kapitalertragsteuer von den Finanzämtern doppelt oder sogar mehrfach erstattet wird. Ob die beteiligten Banken und Fondsgesellschaften bei diesem Geschäft mitwirkten oder es nur einmal mehr der berühmte Einzeltäter war, wird sich vom 4. September an zeigen. Die Bank Warburg hält die Vorwürfe, quelle surprise, für unbegründet.