BDMV fordert Vereinfachung von Berufsbezeichnungen und Aufsicht

BDVM-Vorstand Hans-Georg Jenssen. Quelle: epo
Für eine einfache und einheitliche Aufsicht aller Vermittler von Finanzprodukten warb während eines Fachgesprächs am 29. Oktober in Hamburg der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), Hans-Georg Jenssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollte dabei nur die Rolle des „Guideline-Gebers“ spielen.
Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, der eine einheitliche Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bafin vorsieht, schlägt der BDVM eine zweigeteilte Kontrolle vor. Zum einen sollten die Industrie- und Handelskammern professioneller aufgestellt werden, damit sie noch besser als bisher vor Ort agieren können. Zudem sollte die teilweise Zuständigkeit von Gewerbeämtern zurückgenommen werden, sodass hier ein einheitliches Vorgehen gesichert ist.
Auf der anderen Seite sollte die Bafin mehr Zuständigkeiten bekommen in der Art, dass sie den Rahmen für die Arbeit der IHKs vorgibt, die eigentliche Aufsicht aber von den IHKs vorgenommen wird. Das sei ein einheitliches und kostengünstiges Vorgehen. Und auch gut für Makler, wie er anfügte.
„Wenn die Bafin tatsächlich in der Fläche Aufsicht führen müsste, würde das gerade für kleinere Maklerbetriebe einen enormen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Ich mag mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass kleine Vermittler nach Bonn fahren müssen, um mit der Bafin offene Fragen zu besprechen.“
Berufswirrwarr auflösen
Für mehr Vereinfachung setzte sich Jenssen auch beim „aktuellen Berufswirrwarr aus Paragraf 34 Gewerbeordnung“ ein. Das Auffächern in zig unterschiedliche Vermittlertypen habe nicht die erhoffte Klarheit gebracht und könne kaum als Verbraucherschutz bezeichnet werden. Daher plädiert der BDMV bereits seit zehn Jahren und nun erst recht für ein Modell nach österreichischem Vorbild, das ausschließlich unterscheidet, ob ein Vermittler im Lager des Kunden oder des Versicherers bzw. Emittenten steht.
Zusätzliche Kontrolle von Maklerbetrieben durch Versicherer befürchtet der BDVM durch den drohenden Provisionsdeckel in Leben. „Sollten tatsächlich für eine Courtage oberhalb von 25 Promille gleich mehrere qualitative Kriterien herangezogen werden, multipliziert sich nicht nur der administrative Aufwand. Versicherer würden zudem daraus den Anspruch herleiten, tiefe Einblicke in den Maklerbetrieb zu fordern“, betonte BDVM-Vorstand Oliver Fellmann.
Jeder vierte Beitrags-Euro landet in Stuttgart
Beim Thema Lebensversicherungen machte er auf ein weiteres Problem aufmerksam: die „extreme Dominanz“ von Allianz Leben. Zwar sehen die Zahlen des Marktes auf den ersten Blick gut aus. Der Bestandsabrieb scheint gestoppt, erstmals seit 2015 sind die gebuchten Bruttobeiträge gegenüber dem Vorjahr wieder gewachsen – um zwei Prozent. Und auch im ersten Halbjahr 2019 kann die Branche mit rund neun Prozent mehr Versicherungssumme aufwarten. Allerdings profitiert davon nicht der Gesamtmarkt, so Fellmann.
Mit 1,4 von insgesamt 2,2 Mrd. Euro Neugeschäft verfestige sich der Eindruck, dass der Marktführer in einer ganz anderen Liga als der Rest spiele: „Bereits 2018 landete jeder vierte Beitragseuro in der Stuttgarter Reinsburgstraße 19“, erklärte er. „Und der Abstand zu den Mitbewerbern wächst weiter. Im ersten Halbjahr stiegen die Beitragseinnahmen von Allianz Leben um 24,8 Prozent auf stolze 13,6 Mrd. Euro.“
Diese Dominanz käme nicht von ungefähr. Das Unternehmen agiere extrem professionell und mit hoher Expertise vor allem bei alternativen Kapitalanlagen. Darunter verstehe Allianz Immobilien, Infrastruktur-Projekte, erneuerbare Energien, Private Equity und Private Debt. Von Werten wie fünf bis sieben Prozent langfristige Renditechancen nach Kosten, die Allianz Leben selbst nennt, könnten die meisten Wettbewerber aufgrund der Restriktionen des Deckungsstocks nur träumen. Insgesamt bleibe dabei ein ungutes Gefühl, auch in Bezug auf die Maklerpflicht, den Kunden eine Auswahl an guten Produkten und eben nicht nur Allianz anzubieten.
bAV-Vertriebsmotor läuft unter Volllast
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) läuft der Vertriebsmotor laut Fellmann „unter Volllast“. „Allerdings fließt ein erheblicher Teil unserer Kapazitäten in das Bemühen Probleme zu lösen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erst hervorgebracht hat.“ Als Beispiel nannte er den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss, der fällig wird, wenn der Arbeitgeber aus der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnis erzielt.
Die Abgrenzung von Neu- und Altverträgen sei ebenso schwierig wie die Fragen, ob die Ersparnis monatlich oder auf Basis der Jahresvergütung berechnet werden und wie der Zuschuss verwendet werden soll. Und was geschieht, wenn der Versorgungsträger das Neugeschäft eingestellt hat? Trotzdem oder gerade wegen der vielen offenen Fragen liefere das BSRG gute Ansätze für Maklerdienstleistungen.
Diese seien ganz sicher auch beim Sozialpartnermodell (SPM) vonnöten, da kaum ein Arbeitgeber in der Lage sei, die komplexen Fragen allein zu lösen. Angst vor dem SPM habe man daher nicht. Im Moment gebe es allerdings noch keinen einzigen verbindlichen Tarifvertrag zum SPM – außer dem vom Versicherer Talanx und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der am 1. Januar 2020 starten soll.
Autorin: Elke Pohl