Pensionskassen unter Druck: Ist die Betriebsrente noch sicher?

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„Viele Pensionskassen brauchen mehr Risikotragfähigkeit, um die anhaltende Niedrigzinssituation und die beständige Verlängerung der Lebenserwartung bewältigen zu können“, betont Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS). Die Pensionskassen brauchen mehr Geld ihrer Trägern, doch was passiert, wenn die Unternehmen selbst einen Rettungsschirm brauchen?

Die Dringlichkeit der Worte des IVS ist beachtenswert, die Terminierung der Ansprache ist wenige Tage vor der Jahrespressekonferenz der Bafin wohl auch nicht zufällig gewählt. Das Problem der Kassen ist laut IVS, dass Gewinne „eher zugunsten von Leistungserhöhungen verwendet worden wären als zum Aufbau freier Eigenmittel“.

Das ist ein Problem, das einer Lösung bedarf, weiß Lucius: „Entweder die Pensionskassen senken ihre Annahmen darüber, was sie künftig am Kapitalmarkt erwirtschaften können. Dann müssen sie zwangsläufig die Reserven für die vorhandenen Garantiezusagen in erheblichem Umfang anheben. Oder sie gehen in den Kapitalanlagen höhere Risiken ein, um dauerhaft Erträge erwirtschaften zu können, wie sie in der ursprünglichen Tarifkalkulation einmal unterstellt worden waren.“

Die leeren Taschen

Das Problem ist, dass beide Lösungen „freie, unbelastete Eigenmittel“ benötigen, die viele Pensionskassen wohl nicht haben. „Wenn diese (Anmerkung der Redaktion: Mittel) nicht vorhanden sind, müssen sie von außen bereitgestellt werden“, führt Herr Lucius aus. Letztlich müssten diese „von den „Trägerunternehmen aufgebracht werden“, da sie als Arbeitgeber für die Zusagen der Pensionskassen einstehen.

 „Aus aktuarieller Sicht kann ich den Trägerunternehmen nur dringend empfehlen, dem Beispiel vieler Firmen zu folgen, die sich bereits zu dieser Verantwortung bekannt und für ihre Pensionskassen zusätzliche Mittel bereitgestellt haben“, erklärt Lucius. Die Trägerunternehmen seien „nicht gut beraten“, es auf eine Sanierung durch Leistungskürzungen ankommen zu lassen.

Dieser letzte Ausweg gehe in der Regel mit einem vollständigen Verbrauch der Eigenmittel und damit einem weitgehenden Verlust der Risikotragfähigkeit der Kasse einher. Im schlimmsten Fall folge ein Neugeschäftsverbot und die Abwicklung der Einrichtung. Das sei am Ende „die teuerste Lösung für die Arbeitgeber.“

Wo es beispielsweise aufgrund von Insolvenzen keinen einstandspflichtigen Arbeitgeber mehr gibt, „muss künftig der Pensions-Sicherungs-Verein einspringen“, führt der IVS-Vorstandsvorsitzende aus.

Kann der PSVaG helfen?

An dieser Stelle folgt eine weitere Problematik. Die von Lucius genannte Kapitalbereitstellung ist bereits in normalen Wirtschaftszeiten für viele Unternehmen unangenehm oder gar überfordernd – die Coronakrise verschärft die Aufgabe zusätzlich.

Die Unternehmen eines hart getroffenen Wirtschaftsbereichs, beispielsweise die Flugwirtschaft, dürften derzeit andere Wünsche und Bedürfnisse haben als die Bereitstellung von hohen Geldbeträgen für ihre Pensionskassen. Die Lufthansa soll nach Medienberichten den Gedanken gehabt haben, sich mittels eines Schutzschirmverfahrens unbeliebten Pensionsverpflichtungen zu entziehen.

Eine Pleite eines solchen Schwergewichts würde auch den von Lucius genannten Pensionssicherungsverein (PSVaG) an seine Leistungsgrenze bringen. Der Verein speist seine Ausgaben aus den Einzahlungen der anderen Unternehmen, mehr Ausgaben bedeuten also höhere Beiträge. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation sind Mehrausgaben sicherlich nicht einfach zu stemmen. Eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte kürzlich, dass die Leistungskürzungen bei Pensionskassen die Pensionssicherung stärker belasten könnten als bisher angenommen.

Erwähnt werden muss allerdings auch, dass eine Befreiung von Pensionsverpflichtungen nicht einfach ist, wie der Pensionssicherungsverein erklärt: „Bei der Insolvenz eines Unternehmens übernimmt der PSVaG die Altersversorgung anstelle des Unternehmens, das zerschlagen wird. Hierfür erhält der PSVaG dann einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse, der dann in Höhe der Insolvenzquote bedient wird.“

Auch ein Schutzschirmverfahren sei ein Insolvenzverfahren, in dem die Gläubiger entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder zerschlagen werden muss. Komme es zu einer Sanierung, dann muss das betroffene Unternehmen auch seine Altersversorgung „wieder zurückübernehmen“ und die Mitglieder des PSVaG „entlasten“. Eine entsprechende Sollvorschrift findet sich im Betriebsrentenrecht, hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass sich ein Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit entlastet.

Keine Panik

Die Sachlage bei den Pensionskassen ist nicht neu, sowohl die Finanzaufsicht Bafin wie auch die Bundesregierung haben die Probleme bereits mehrfach angesprochen und im Fall der Aufsicht Maßnahmen ergriffen. Dennoch ist es eine offene und berechtigte Frage, ob der Staat das System am Ende massiv stützen muss, wenn die Unternehmen wegen Corona die Unterstützungszahlungen an ihre Pensionskassen nicht leisten können.

Autor: Maximilian Volz

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