Frank Grund senkt den Daumen über Sanierungsplan der Steuerberater-Versicherung

Bafin-Exekutivdirektor Bernd Grund. Quelle: Bernd Roselieb / Bafin

Das war es wohl für die Pensionskasse. Die Probleme der Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG, waren bekannt, ein Sanierungsplan sollte die Rettung sein. Doch dieser ist der Bafin offenbar nicht gut genug. Die Geschichte mit den Pensionskasse(n) zeigt, dass Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund sein Medienhandwerk versteht.

Bei der Finanzaufsicht arbeiten besonnene Frauen und Männer. Wenn die Bafin den Zeigefinger mahnend erhebt, geschieht das begründet. Bereits im Jahr 2016 mahnte der oberste Versicherungsaufseher Grund, dass die Arbeitgeber ihren Pensionskassen mehr Kapital zur Verfügung stellen sollten. Es folgten einige weitere Mahnungen in den Medien, bevor Grund auf der Bafin-Pressekonferenz im Jahr 2018 den Hammer fallen ließ. Bei vielen der Kassen bestünden „Finanzierungslücken“. Von den 137 deutschen Pensionskassen stehe ein Drittel unter intensiver Beobachtung der Bafin.  

Gehört oder gestört hat das offenbar niemanden der Verantwortlichen. Die Warnungen verhallten, die Hiobsbotschaften kamen. Unter anderem meldeten die Pensionskassen der Caritas, Kölner und der ARD erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, teilweise wurde ihnen von der Bafin das Neugeschäft verboten. Die Axa verkaufte ihre Pensionskasse an die Frankfurter Leben.

Sanierungsplan gescheitert

Normalerweise werden Finanzierungsprobleme von Pensionskassen so gelöst, dass höhere Beiträge verlangt und die Leistungen gekürzt werden. Im besten Fall entsteht so eine Grundlage für das Weiterführen der Geschäfte, bezahlen müssen die Zeche die Mitglieder. Damit das funktioniert, muss das Unternehmen einen Sanierungsplan nach § 135 (2) VVAG bei der Finanzaufsicht einreichen, der dann genehmigt wird. Oder auch nicht, wie offenbar jetzt bei den Steuerberatern.

Die Kasse hatte eine Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung sowie Verbrauch sämtlicher Eigenmittel und einen erwarteten Fehlbetrag zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 gemeldet. Die Lücke betrug 158 Mio. Euro, das entspricht circa 13 Prozent der Deckungsrückstellung. Bei solchen Zahlen rutscht auch Frank Grund unruhig auf seinem Stuhl hin und her und möchte Gegenmaßnahmen sehen.

Der Sanierungsplan fiel aber wohl  durch, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die Finanzaufsicht will der Kapitalsammelstelle die Geschäftserlaubnis entziehen. Mit dem Widerruf der Erlaubnis geht die Einstellung des Neugeschäfts einher, da dafür dann die rechtliche Grundlage fehlt. Bestehende Versicherungsverhältnisse sind ordnungsgemäß abzuwickeln. Es ist das schärfste Schwert der Bonner.

Kritik an Bafin

Hätte es mit den Pensionskassen so weit kommen müssen, die Meinungen divergieren. In der Vergangenheit kritisierten Marktbeobachter wie Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende und ehemaliger Grünen-Finanzexperte, die Bafin wegen fehlender Härte. Diese sei zu gegenüber den Pensionskassen zu nachsichtig aufgetreten. Grund konterte mit dem Hinweis, dass strengere Regulierung kein Geld in die Kassen spüle, es bestehe eine „Finanzierungs- keine Regulierungslücke“. Das Untersagen des Neugeschäfts sei ein „schwerwiegender Eingriff“ und an Bedingungen geknüpft.

Seine Kritik hat Schick jüngst erneuert, als er die Bonner zum „härteren Durchgreifen“ aufforderte. Die Bafin werde ihrem Auftrag nicht gerecht. Die Behörde gehe zu zaghaft vor, handle oft intransparent und kuschle mit den Unternehmen, denen sie eigentlich auf den Zahn fühlen sollte.

Vielleicht wird am Ende nicht die Bafin, sondern die europäische Aufsicht EIOPA die Pensionskassen überwachen. Im Juli wurden vor dem Hintergrund eines Prozesses vor dem Europäischen Gerichtshof Pläne öffentlich, dass ein Pensionskassen-Schutzschirm geplant ist. Seitdem ist es allerdings still um die Angelegenheit geworden.

Die Idee ist nicht neu, in der Lebensversicherung gibt es mit Protektor eine Schutzgesellschaft, die bei der Pleite eines Mitglieds die Garantien der Kunden sichert. Das Modell  wäre auch auf die Pensionskassen übertragbar, die Protektor (bisher) nicht beitreten können.

Eine Lösung wäre angebracht, denn das niedrige Marktzinsniveau stellt Pensionskassen „weiterhin vor erhebliche Herausforderungen“, wie die Bafin auf Nachfrage schreibt. Die Aufsicht habe daher mit fast allen Pensionskassen mit dem Ziel Gespräche geführt, dass geeignete Maßnahmen durch die Kassen ergriffen bzw. umgesetzt werden. Zu den Maßnahmen zählen bspw. Verstärkungen der Deckungsrückstellungen, offenbar hatte das Erfolg.

In vielen Fällen haben Trägerunternehmen bzw. Aktionäre Eigenkapitalzuschüsse geleistet oder sich zumindest dazu bekannt, dies im Fall der Fälle zu tun, erklärte die Aufsicht. Infolgedessen sei die Anzahl der Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht von „ursprünglich 45 auf mittlerweile 31 Kassen zurückgegangen“. Es sei nicht zu bestreiten, dass auch das Medienecho bei einigen Pensionskassen den Druck auf die Trägerunternehmen und Aktionäre erhöht hat, den Kassen im Bedarfsfall „finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen“. Ins Rollen gebracht hatte diese Berichterstattung im Jahr 2016 Frank Grund.  

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Die Bafin müsste Schadenersatz leisten, da sie ihre Aufsichtspflicht
    sträflich vernachlässigt hat.@

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

20 − 13 =