Millionenschadenersatz für Arzt im Organprozess

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Der Göttinger Transplantationsskandal endet mit einer Schadenersatzzahlung des Landes Niedersachsen von rund 1,1 Mio. Euro. Einem ehemaligen Chefarzt wurde vorgeworfen, mittels falscher Angaben dafür gesorgt zu haben, dass Patienten auf der Transplantationsliste bevorzugt werden. Der Arzt manipulierte laut Gericht, doch konnte nicht belangt werden. Das Land muss ihn für Haft und Verdienstausfall entschädigen.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Die Anklage gegen den Arzt ist fallen gelassen worden. Es konnte nicht belegt werden, dass falsche Angaben an die zentrale Vergabestelle von Spenderorganen Patienten das Leben gekostet hat. Der Vorwurf der Manipulation von medizinischen Daten sah das Gericht, doch dies war zu de Zeit nicht strafbar. Dem Arzt könne keine Tötungs- oder Körperverletzungsabsicht vorgeworfen werden, zitiert ndr.de. Ist es verwerflich, wenn ein Arzt Daten manipuliert, um seinen Patienten bessere Chancen auf der Organspendeliste zu verschaffen oder ist es seine Aufgabe, alles rechtlich erlaubte für seine Patienten zu tun? Das kann jeder für sich entscheiden.

Ausfall und Kreditkosten

Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft. Der Vorwurf lautete versuchter Totschlag in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen. Als der Freispruch feststand, klagte der Arzt gegen das Bundesland.

Er hatte von Anfang an gute Aussichten auf einer Erfolg, denn wenn jemand ungerechtfertigt angeklagt wird und in Haft war, hat er in der Regel Anspruch auf Schadenersatz.

Dieser ist in diesem Fall kräftig, denn der ehemalige Chefarzt hat Verdienstausfälle geltend gemacht, die während seiner elfmonatigen U-Haft entstanden. Ihm entging ein Job in Jordanien mit 50.000 Dollar Monatsgehalt, zudem musste sein Bruder einen Kredit in Höhe einer halben Million aufnehmen, um den Arzt aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Die Zinsen in Höhe von 80.000 Euro trug der Angeklagte, auch diesen Betrag muss das Land erstatten.

Einen kleinen Rückschlag muss der Arzt hinnehmen, die nach der Übernahme von Rechtsanwaltskosten für die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt.

Autor: VW-Redaktion