Mann wollte sich mit Kettensäge gegen „Geisterkräfte“ der CSS-Versicherung wehren

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Im Juli 2017 hatte ein Mann die Filiale der Schweizer CSS-Versicherung in Schaffhausen mit einer Kettensäge gestürmt und dabei zwei Mitarbeiter verletzt. Seit gestern muss sich der 53-Jährige vor Gericht für seine Tat verantworten. Seine Begründung: Er habe sich gegen die Mitarbeiter wehren müssen, weil diese ihn mit „Geisterkräften“ angreifen wollten.

Anlass für die Tat war ein Vespa-Unfall im Jahr 1999, bei dem der ehemalige Dachdecker zwar nicht schwer verletzt wurde. Allerdings ist er seither der festen Überzeugung, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten habe.  Zudem spüre er seitdem auch die vermeintlichen „Geisterkräfte“, berichtet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).

Zudem lag er mit der CSS seit seinem Unfall in einem andauernden Streit, weil er von dieser Gelder in Millionenhöhe forderte, was der Schweizer Versicherer jedoch ablehnte. Kurz vor dem Angriff suchte er außerdemzweimal die CSS-Filiale in Schaffhausen auf, um den Diebstahl seines Reisegepäcks inklusive Portemonnaie zu melden. Allerings bekam die erhofften 8.000 Franken jedoch nicht, weil er seit längerem gar keine Prämien mehr zahlte.

Schließlich hatte er am 24. Juli 2017 die Schaffhauser Filiale der CSS-Versicherung mit einer Kettensäge gestürmt und dabei gezielt Mitarbeiter angegriffen. Zwei von ihnen wurden verletzt, zwei zufällig anwesende Kunden erlitten dabei einen Schock. Bei seiner Verhaftung trug er zudem zwei Pistolen-Armbrüste mit sich, die mit 16 Zentimeter langen Pfeilen geladen waren – aus Angst davor, von Menschenhändlern verschleppt zu werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte nun eine Verurteilung wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, wegen Schuldunfähigkeit aber eine stationäre Massnahme nach Artikel 59. Nach Schweizer Recht bedeutet dies eine kleine Verwahrung. Laut Gutachten habe der Mann eine schwere paranoide-halluzinatorische Schizophrenie. Der 53-Jährige sei deshalb nicht in der Lage gewesen, sein Unrecht zu erkennen oder seine Tat zu steuern, heisst es in der Anklageschrift.

Dessen Anwalt argumentierte hingegen, dass es sich dabei um keine vorsätzliche Tötung, sondern um Notwehr gehandelt habe. Demnach sei der Angeklagte „umgehend zu entlassen“ und ihm 160.000 Franken Genugtuung zuzusprechen – weil er wirklich geglaubt habe, die Angestellten würden ihn mit ihren bösen Energien umbringen.

Autor: VW-Redaktion