bAV-Analyse: Garantien sinken deutlich, Beitragszusage mit Mindestleistung vor dem Aus
Quo vadis bAV? Wegen der Niedrigzinsen wurde der maximal zulässige Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent reduziert. Was das für die bAV bedeutet, hat der Wirtschaftsberater Deloitte untersucht. Die Garantien sinken, die Beitragszusage mit Mindestleistung liegt im Sterben. Von der Entwicklung profitiert die Honorarberatung.
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