Swiss Life senkt Umwandlungssätze in der bAV

Quelle: Swiss Life

Die Niedrigzinsen treffen auch die Swiss Life. Um dieser Realität gerecht zu werden, passt Swiss Life die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab 2022 „weiter an“. Das Unternehmen reduziert die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu „Rentenbezüglern“ in „schrittweiser“ Form. Damit werden die Renten geringer ausfallen.

„Die Garantien, die wir mit der Vollversicherung für die Schweizer KMU erbringen, sind von fundamentaler gesamtwirtschaftlicher Bedeutung“, sagt Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskundengeschäft. „Swiss Life passt die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem 1. Januar 2022 den gegebenen ökonomischen, demografischen und regulatorischen Rahmenbedingungen weiter an, um die Leistungsversprechen auch in Zukunft und unter Berücksichtigung der Interessen aller Versicherten sicherzustellen.“ Die maßgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG werden jederzeit eingehalten. Bestehende Renten bleiben unverändert. Unter dem Umwandlungssatz versteht man im schweizerischen Pensionskassensystem den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird.

Die Umwandlungssätze in der Vollversicherung auf einen Blick

Quelle: Swiss Life

Stahel: „Wir stehen dafür ein, unseren Kunden dieses umfassende Angebot auch in Zukunft zugänglich zu machen. Trotz Anpassung der Umwandlungssätze bieten wir im Marktvergleich auch in Zukunft attraktive, sichere und konkurrenzfähige Konditionen und Altersleistungen an.“

Autor: VW-Redaktion