Bessere bAV-Rahmenbedingungen: Unterstützungskassen sehen Politik in der Pflicht

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Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen fordert vom Gesetzgeber, den Zugang zum fünften bAV-Durchführungsweg zu erleichtern. So animiere das versicherungslastige bAV-System dazu, Liquidität aus den Unternehmen abfließen zu lassen, lediglich das Modell der U-Kassen stärke mit seinen Innenfinanzierungseffekten die Kapitalausstattung der Unternehmen.

So habe der Gesetzgeber zwar den Arbeitgeberförderbeitrag aus dem § 100 EStG gerade auf maximal 288 Euro verdoppelt und gleichzeitig die monatliche Einkommensgrenze für Geringverdiener von 2.200 Euro auf 2.575 Euro brutto angehoben. Dennoch habe das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bislang nur mäßigen Erfolg gezeigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hätten nur rund 2,5 Prozent aller Unternehmen den alten Förderbetrag in Anspruch genommen, gleichzeitig ist ein Förderbeitrag von lediglich rund 67 Mio. Euro geflossen, die nur zu rund einem Drittel an kleine Unternehmen gingen.

„Spätestens jetzt zeigt sich, dass die versicherungsförmigen bAV-Durchführungswege nicht krisenresistent sind. Das ist eigentlich schon während der gesamten Niedrigzinsphase überdeutlich geworden. Das wissen auch die Arbeitgeber und deshalb helfen die neuen Fördersätze nur wenig. Vor allem in der Finanzverwaltung sind die Rahmenbedingungen noch zu kompliziert. Dort ist kein einheitlicher Umgang mit diesem versicherungsfreien Durchführungsweg, den pauschaldotierten Unterstützungskassen, geregelt. Widersprüchliche Aussagen bei den Finanzämtern behindern so ohne Not die steuerlichen Antragsverfahren“, konstatiert Verbandsvorsitzender Manfred Baier.

Autor: VW-Redaktion

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