Aba fordert: mehr (betriebliche) Altersversorgung, aber nicht so!

Der VEVK spricht sich gegen eine neue, staatlich organisierte „Vollkasko“-Lösung aus. Quelle: Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

„Wir brauchen mehr kapitalgedeckte Altersversorgung, aber nicht so!“ lautete das Fazit, das Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), im Rahmen eines Vortrages beim Online-Praxisforum Betriebliche Altersversorgung zog. Staatsfondsmodelle seien momentan en vogue, jede der großen Parteien habe einen mehr oder weniger konkreten Vorschlag im Wahlprogramm. Zudem gebe es eine Reihe von weiteren Modellen.

„Alle Vorschläge sind sicher gut gemeint, weisen aber viele Schwächen auf und sind unvollständig. Deutschland-Rente, Extrarente, Aktienrente und Co. sind der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung weit unterlegen“, stellte Stiefermann fest. Die reine Beitragszusage (Sozialpartnermodell) wurde 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Sie setzt zwingend einen Tarifvertrag voraus. Bis heute ist nur eine mögliche, künftige Umsetzung bekannt geworden.

„Zumeist konzentrieren sich die Vorschläge allein auf die Kapitalanlage, beziehen nur Arbeitnehmer, aber keine Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten ein und vernachlässigen die Leistungsphase“, betonte Stiefermann. „Altersversorgung ist aber mehr als das bloße Einsammeln und Anlegen von Geld.“ Zudem sei es wettbewerbsrechtlich und ordnungspolitisch problematisch, wenn ein Überkonkurrent geschaffen würde, der über den Arbeitgeber als „Vertriebskanal“ und ein Obligatorium Wettbewerbsvorteile genieße. Weiterhin stellt Stiefermann fest: „Die Verwaltungskosten werden schöngerechnet, der Kontrollaufwand bleibt unberücksichtigt und ein großer Teil des administrativen Aufwandes wird den Arbeitgebern aufgebürdet.“

Bei den meisten Modellen sollen die Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber automatisch in einen Staatsfonds einzahlen. Sie können aus dem Fonds rausoptieren und den Betrag, der eingezahlt wird, zumeist jederzeit ändern. Solche Systeme seien nicht verwaltungsarm! Obligatorien mit Opt-Out- Möglichkeit zögen zudem einen hohen Kontrollaufwand nach sich, der von staatlichen Stellen zu erfüllen sei.

„Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die Selbstverwaltung, das Sozialpartnermodell die Durchführung und Steuerung mithilfe der Sozialpartner, bei den Staatsfondsmodellen ist so etwas nicht vorgesehen, obwohl es um das Geld der Arbeitnehmer geht und der Arbeitgeber einen Großteil der Verwaltung erfüllen muss“, erläuterte Stiefermann. Außerdem werde nicht ausreichend sichergestellt, dass die Staatsfonds – vor allem in Krisenzeiten – keiner politischen Einflussnahme oder gar Zweckentfremdung unterliegen. Kein Wort werde zudem über den aufsichtsrechtlichen Rahmen verloren.

„Die zukünftige Bundesregierung sollte solche Modelle meiden und stattdessen endlich, wie schon so oft versprochen, Verbreitungshemmnisse bei der betrieblichen Altersversorgung beheben. Beim Sozialpartnermodell muss z.B. die Bremse des Tarifvertrages gelockert werden und auch die Vorgaben für Durchführung und Steuerung müssen praxisgerechter gestaltet werde. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht tot reguliert werden. Und eine zukunftsfitte betriebliche Altersversorgung muss flexibler auf sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren dürfen“, forderte Stiefermann.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vierzehn − zwölf =