bAV-Analyse: Garantien sinken deutlich, Beitragszusage mit Mindestleistung vor dem Aus

Analyse von Deloitte zeigt die Zukunft der bAV. Bild von Pexels auf Pixabay.

Quo vadis bAV? Wegen der Niedrigzinsen wurde der maximal zulässige Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent reduziert. Was das für die bAV bedeutet, hat der Wirtschaftsberater Deloitte untersucht. Die Garantien sinken, die Beitragszusage mit Mindestleistung liegt im Sterben. Von der Entwicklung profitiert die Honorarberatung.

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat kürzlich aufgezeigt, dass eine Garantie der eingezahlten Beiträge zum planmäßigen Rentenbeginn nur schwerlich darstellbar ist. Wie werden die Unternehmen die Garantien bei konventionellen Tarifen ab dem Jahr 2022 handhaben, war die Frage des „bAV Quick Survey“ von Deloitte an 18 Häuser.

Keine der teilnehmenden Gesellschaften beabsichtigt, eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) ab 2022 anzubieten. Lediglich eine Gesellschaft erwägt, in jeweils gesondert zu beurteilenden Einzelfällen gegebenenfalls Ausnahmen zuzulassen. Damit scheint die seinerzeit mit dem Altersvermögensgesetz eingeführte BZML vor dem Aus, analysiert Deloitte.

Zehn der Teilnehmer wollen 2022 klassisch konventionelle Tarife anbieten, sechs wollen konventionelle Tarife mit endfälliger Garantie anbieten. Drei Häuser werden ausschließlich hybride Konstruktionen in der bAV offerieren.

Insgesamt zwölf Unternehmen beabsichtigen, standardmäßig hybride Gestaltungen anzubieten. Davon sehen sieben vor, den konventionellen Teil mit einer endfälligen Garantie auszugestalten. Zwei Häuser wollen dagegen alle drei Gestaltungsformen anbieten.

Und der Rechnungszins?

Acht Lebensversicherer mit klassisch konventioneller Tarifgestaltung legen 2022 den maximal zulässigen Rechnungszins von 0,25 Prozent zugrunde. Eine Gesellschaft strebt 0,15 Prozent Rechnungszins an, eine weitere ist noch in der Entscheidungsfindung. Von den Lebensversicherern, die konventionelle Tarife mit einer endfälligen Garantie anstreben, gibt derzeit lediglich einer abweichend von 0,25 Prozent eine Spannbreite von 0 bis 0,25 Prozent an.

Beim Garantiezins in der Tarifkalkulation bei klassisch konventionellen Tarifen geht es einheitlich zu. Die angegebenen Garantiezinsen folgen ausnahmslos den Rechnungszinsen. Ein Lebensversicherer hat seine Überlegungen „noch nicht finalisiert“.

Drei Anbieter geben bei der Garantie an, weiterhin 100 Prozent der Beitragssumme als Garantie gewähren zu wollen. Drei andere Gesellschaften werden die Garantie laufzeitabhängig gestalten; davon einer laufzeitabhängig mit dem Zielkorridor 90 bis 95 Prozent der Beitragssumme. Doch es gibt auch andere Wege:

Grafik aus dem „bAV Quick Survey“, 2021. Quelle: Deloitte

Die Mindestaufschubzeit zum Erreichen der Garantien sind unterschiedlich. Das Spektrum der angestrebten Dauern reicht von wenigen bis hin zu 25 Jahren. Die Pläne der Häuser sind unterschiedlich, wie die Grafik zeigt:

Grafik aus dem „bAV Quick Survey“, 2021. Quelle: Deloitte

Endfällige Garantien

Bei den Tarifen mit endfälligen Garantien zeichnet sich bezüglich der Garantiehöhe ein „etwas anderes Bild“. 90 Prozent der Beitragssumme sind für einen Lebensversicherer das zukünftige Garantieniveau, für einen weiteren Anbieter ist es „das Maximum vorstehender 90 Prozent und der Summe der Sparbeiträge“. Ein anderes Haus wählt einen Intervall von 60 bis 90 Prozent.

Grafik aus dem „bAV Quick Survey“, 2021. Quelle: Deloitte

Die Mindestaufschubzeit zum Erreichen der Garantien ist für drei Gesellschaften noch offen. Jeweils ein Lebensversicherer gibt an, sie sei abhängig von dem Garantieniveau, betrage zwei oder fünf Jahre. Damit ist an dieser Stelle das Spektrum nicht so breit wie bei den klassisch konventionellen Tarifen.

Grafik aus dem „bAV Quick Survey“, 2021. Quelle: Deloitte

Honorarberatung und Fazit

Ein Ergebnis der dargestellten Entwicklung dürfte überraschen: Sechs Befragte wollen die Niedrigzinsperiode und bAV-Diskussionen nutzen, um das Angebot an Honorartarifen und die Honorarberatung „zu stärken“.

Die Beitragszusage mit Mindestleistung scheint vor dem Aus zu stehen, analysiert Deloitte. Mit dem sinkenden Garantieniveau verändert sich auch die Praxis der Wertgleichheit bei Entgeltumwandlung: Garantien, bemessen an der Beitragssumme, unter 100 Prozent werden angestrebt. Sogar die Marke von 80 Prozent wird unterschritten.

Autor: VW-Redaktion

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