Ergo vor Gericht: Hat die Victoria zu Unrecht LV-Kundengelder einbehalten?
Die Victoria Lebensversicherung hat in der Vergangenheit milliardenschwere Überschusskürzungen bei Lebens- und Rentenversicherungen einbehalten. Das ist nur bei ordentlicher Begründung zulässig, die der Bund der Versicherten (BdV) gerichtlich anzweifelt. Der BGH hat den Fall zurück ans OLG verwiesen; was der Kläger als Erfolg wertet. Der in den Vorinstanzen erfolgreiche Versicherer spricht dagegen dem Sinn nach von der Klärung von Einzelfällen.
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