Ergo vor Gericht: Hat die Victoria zu Unrecht LV-Kundengelder einbehalten?

Sitz der Ergo in Düsseldorf. Quelle: Ergo

Die Victoria Lebensversicherung hat in der Vergangenheit Überschusskürzungen bei Lebens- und Rentenversicherungen einbehalten. Das ist nur bei ordentlicher Begründung zulässig, die der Bund der Versicherten (BdV) gerichtlich anzweifelt. Der BGH hat den Fall zurück ans OLG verwiesen; was der Kläger als Erfolg wertet. Der in den Vorinstanzen erfolgreiche Versicherer spricht dagegen dem Sinn nach von der Klärung von Einzelfällen.

Der BdV streitet seit 2016 darum, dass die Nichtausbezahlung der „milliardenschweren Überschusskürzungen“ bei Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt werden. Die Victoria ist mittlerweile als selbstständige Einheit Geschichte und gehört seit 1997 zur Ergo. Die Düsseldorfer schauen nun mit Sorge auf die jüngsten Entwicklungen in dem Fall, denn der BdV hat nach Eigenaussage erreicht, dass das Landgericht Düsseldorf den Fall nach einer Weisung des BGH „erneut bewerten muss“.

„Die Beteiligung an diesen Bewertungsreserven ist keine Mildtätigkeit der Versicherungsunternehmen.“

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV)

Der Hintergrund des Streits ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das es Lebensversicherern unter Bedingungen erlaubt, den Versicherten Gelder vorzuenthalten, wenn eine finanzielle Notlage und Sicherungsbedarf vorliegt. Darauf berief sich die Victoria damals und kürzte die Auszahlung „im Beispielfall um knapp 2.700 Euro“. Aus Sicht des BdV hat die Victoria ihre damalige Finanzschwäche nicht hinreichend belegt. „Wenn das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Auszahlung kürzen will, dann sollte es schon selbst begründen, warum es so arm ist, dass es dem Versicherten in die Taschen greift“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Im konkreten Fall berufe sich die Victoria laut BdV letztlich darauf, durch Fehlkalkulation mit zu hohen Garantien in eine derart schwierige Finanzlage geraten zu sein, dass sie die Überschussbeteiligung massiv kürzen musste. Ob diese prekäre Finanzlage tatsächlich vorlag, sei indes „nicht hinreichend belegt“. Konkret wäre strittig, ob die Victoria die Voraussetzungen für die „miserable Finanzlage“ selber beweisen muss. Aus Sicht des BdV sollte diese Beweislast beim Versicherer liegen.

Das sagt die Ergo

„Mit seiner Klage verfolgte der BdV das Ziel, bestimmte, mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2014 eingeführte Vorschriften für verfassungswidrig erklären zu lassen“, schreibt der Versicherer. In den beiden Vorinstanzen wurde 2016 und 2017 zugunsten der Victoria Lebensversicherung AG entschieden, „ohne dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Vorschriften des LVRG geäußert wurden“.

„Der Bundesgerichtshof urteilte 2018 im Revisionsverfahren, dass kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit besteht.“

Die Ergo zum bevorstehenden Prozess.

Auch der Bundesgerichtshof urteilte 2018 im Revisionsverfahren, dass „kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit besteht“. Die Wiedereröffnung des Verfahrens beim LG Düsseldorf nach Zurückverweisung durch den BGH habe lediglich noch die ausreichende Darstellung zum Gegenstand, ob ein Sicherungsbedarf bestanden hat, „der die Herabsetzung der BWR im konkreten Einzelfall rechtfertigte“.

Bleibt die Frage, wie viele Einzelfälle das wären. Eine Rückabwicklung von Policen deren Abschluss, Kündigung oder Auszahlung mitunter jahrzehntelang zurückliegt, ist aufwendig. Der Verhandlungstermin ist heute.

Autor: Maximilian Volz

5 Kommentare

  • Seitdem der Sicherungsbedarf die verteilungsfähigen Bewertungsreserven gesetzlich vermindert, habe ich zu dieser Frage schon zahlreiche Gerichtsgutachten erstellt. Dabei kann ich aber den Sicherungsbedarf auch nur näherungsweise als plausibel schätzen.

    In den Sicherungsbedarf gehen die versicherungsmathematischen Größen jedes einzelnen Vertrages mit seiner künftigen Entwicklung auf 15 Jahre ein, und zwar stets aller Verträge. Natürlich kann man (nur theoretisch) alle Verträge nachrechnen, um den genauen Sicherungsbedarf zu überprüfen. Fehler bei den erfassten Daten einzelner Verträge sind indes nie auszuschließen. Fehler bei der IT-technischen Umsetzung seltener vorkommender Vertragsgestaltungen auch nicht. Und dann ist ja kaum anzunehmen, dass die Umsetzung der Technischen Berechnungsgrundlagen – in Papier würden deren Leitzordner die Seitenwand des Gerichtssaals ausfüllen – in die Datenverarbeitungs-formeln stets für alle Tarifkonstellationen korrekt erfolgt ist, weil niemand stets völlig fehlerfrei arbeitet.

    Solche Fragen, wie ob denn ein berücksichtigter Basisrenten-Vertrag überhaupt bestand, nachdem er widerrufen worden war, aber das Widerrufsrecht wegen gerichtlich unterschiedlichen Wertungen strittig ist und daher nicht anerkannt wurde, oder ob eine gerichtlich angefochtene Kündigung wirksam war, kommen dann ggf. erschwerend hinzu.

    Dass also der Sicherungsbedarf völlig korrekt berechnet ist, kann streng genommen gar nicht sachverständig festgestellt werden. Bei dazu erforderlichem Einsatz von ca. 20 qualifizierten Aktuaren als Hilfskräfte wird ein gerichtlicher Sachverständiger in jedem weiteren Jahr der Überprüfungstätigkeit vermutlich weitere tausende einzelner Fehler jeder Art finden, die das Berechnungsergebnis mehr oder weniger stark erhöht oder vermindert haben.

    Gerichte haben aus nachvollziehbaren Gründen dann davon abgesehen, einen solchen Prüfungsauftrag nach Einforderung eines entsprechenden Kostenvorschusses vom beweispflichtigen Versicherer per Beweisbeschluss zu erteilen.

  • Was sagt uns das – hier ist mit dem (LVRG) eine Regelung für die LV-Gesellschaften geschaffen wurden, die es nicht möglich macht nachzuvollziehen, was mit dem Geld der Kunden geschieht. Wenn ein Händler/Handwerker in einer Notlage Geld dem Finanzamt unterschlägt, wird er bestraft. Den großen Konzernen schafft man legale Betrugswege….

  • Das hört sich alles so einbisschen an wie: „Mach es nur kompliziert genug, dann blickt keiner mehr durch und der „doffe“ Kunde zahlt wie immer brav die Rechnung.“
    Wir kennen dies aus Steuerverfahren nur zu gut. Die Milliardenschäden sind kaum noch zu überblicken, geschweige denn zu erfassen. Wenn selbst gut ausgebildete Mitarbeiter der Finanzämter den Durchblick verlieren, spätestens dann sollte das System gründlich überdacht werden.
    Also eigentlich ein klarer Systemfehler. Solange sich hoch und überbezahlte Vorstände die eigenen Geldsäcke mehr oder weniger ungehindert mit „Taschenspieler Tricks“ voll machen können und die Politik dabei brav wegschaut, es geht dann ja komischerweise immer um Arbeitsplätze, wird der „kleine Mann/Frau/Divers“ immer der Dumme sein.
    Überall ist es zu finden: „Fairplay“ wird gefordert. Mal etwas für die Kunden tun und nicht nur für die Aktionäre. Das wäre mal ein Zeichen! Eingestehen, dass sich die Dinge, wie zuvor erörtert, eigentlich gar nicht sachverständig aufarbeiten lassen und deshalb eine Art Schuld auf sich genommen wird, was eine freiwillige „zu Gunsten des Kunden Regelung“ nach sich zieht.
    Vom Bürger werden diese Dinge erwartet, Firmen dürfen dies ohne Ethik, Schamgefühl oder sonstige soziale Kompetenz vom Tisch wischen, natürlich mit advokatischen Winkelzügen. Versteht sich ja von selbst…

  • Das ist doch nur die Spitze des Eisbergs bei den Lebensversicherern und den Insidern allseits bekannt. Wer eine RV oder LV abschließt läßt sich wissentlich betrügen. Noch schlimmer ist es bei den neuen Tarifen die von den Gesellschaften als „neue Garantie“ selbstbejubelt“ werden. Dort sind in den AVB´s so viele Unbekannte aufgeführt, daß am Ende der Laufzeit in 95% der Verträge nur der eingezahlte Beitrag abzüglich der Verwaltungs- und Vertriebskosten herauskommt. Wer solche Verträge abschließt ist selbst schuld. Verdient wird dann an den Verwaltungskosten, Fondskosten und Kickbacks. Alles legaler Betrug!

  • Danke für die super Zusammenfassung zur Ergo/Victoria! Es ist immer wieder erstaunlich wie lange manche Prozesse dauern. Gibt es eigentlich Lebensversicherungen oder eine Rentenversicherung, die nicht ein komplettes 0-Summen Spiel für den Kunden darstellt? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist nicht mal die Riester Rente wirklich sinnvoll. Bei solchen Meldungen bleibe ich auf jeden Fall erstmal WEIT WEG von solchen Verträgen. Dann lieber selbst sparen und ein eigenes Depot aufbauen.

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