Arbeitsgericht Berlin: Zahlung aus Unfallversicherung gehört nicht zur Insolvenzmasse
Ein Insolvenzverwalter muss die Zahlung einer Unfallversicherung aussondern und an den Betroffenen auszahlen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden. Demnach stehe dem Kläger zu, da er Versicherter sei und ihm daher die Rechte aus dem Versicherungsvertrag gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 VVG zustehen. Die Begründung der Richter im Detail.
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