Schweizer CSS wehrt sich gegen Finma-Bescheid zur Beitragsrückerstattung

CSS-Zentrale in Luzern. Bildquelle: CSS

Der Schweizer Krankenversicherer CSS soll wegen vermeintlich zu hoher Prämienzahlungen rund 129 Mio. Franken an seine Kunden zurückzahlen. Dies hat die Schweizer Versicherungsaufsicht Finma jüngst beschlossen. Nun will die CSS gerichtlich dagegen vorgehen.

So habe sich die CSS nach eigenen Angaben dazu entschieden, die Verfügung der FINMA durch das Bundesverwaltungsgericht beurteilen zu lassen und die Frage der Zuordnung der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen zu lassen. Dabei sei der Krankenversicherer der Ansicht, dass bis dahin keine eindeutigen regulatorischen Vorgaben bestanden haben. Zudem verspreche sich die CSS von diesem Schritt Klarheit darüber, wie die Branche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen soll.

Die Aufseher begründen ihre Verfügung gegen die CSS mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen: „Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wobei die Höhe im Einzelfall mitunter von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe abhängen wird“, heißt es in einer Finma-Mitteilung.

Zudem hätten Untersuchungen laut einem Bericht der Schweizer Handelszeitung ergeben, „dass die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung gehe. Diese Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt wurden.“

Autor: VW-Redaktion

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