Uniqa erleidet juristische Schlappe vor dem EuGH

Der Uniqa-Tower in Wien. Quelle: Uniqa

Der österreichische Versicherer Uniqa hat im Rechtsstreit mit einem deutschen Staatsbürger eine juristische Schlappe erlitten. So entschieden die europäischen Richter, dass eine Unterbrechung nationaler Verfahrensfristen wegen der Corona-Pandemie auch auf einen europäischen Zahlungsbefehl anwendbar sei.

Im konkreten Fall hatte die Uniqa im März 2020 vor dem Bezirksgericht Handelssachen Wien einen europäischen Zahlungsbefehl gegen einen deutschen Staatsbürger erwirkt. Wie das Finanzportal Finanzen.at berichtet, sei dieser dem betroffenen Mann am 4. April 2020 zugestellt worden. Dieser legte allerdings erst am 18. Mai 2020 per Post Einspruch dagegen ein. Das zuständige Gericht wies diesen allerdings zunächst zurück und berief sich dabei auf die 30-Tage-Frist.

Allerdings sah ein österreichisches Begleitgesetz vor, alle verfahrensrechtlichen Fristen in bürgerlichen Rechtssachen vom 21. März 2020 bis zum 30. April 2020 zu unterbrechen. Demnach begannen alle Fristen erneut zum 1. Mai 2020. Daher hob das Hauptgericht Wien das Urteil der Vorinstanz auf der Basis dieses Gesetzes auf.

Die Uniqa rief daraufhin den Obersten Gerichtshof an. Dieser wollte vor dem EuGH klären, ob die Fristunterbrechung auch für Europäische Zahlungsbefehle – und damit grenzüberschreitend – gelte. Die europäischen Richter erklärten diese nun für rechtmäßig und betonten, dass unter anderem auch gerichtliche Tätigkeiten durch die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen stark eingeschränkt gewesen seien.

Die abschließende Entscheidung liegt nun beim OGH.

Autor: VW-Redaktion

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