Anwalt schummelt sechsstellige AIG-Gelder in seine Tasche

Konzernsitz von AIG. Quelle: ProPublica/Dan Nguyen / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/

Ein Anwalt und freier Mitarbeiter einer Heilbronner Kanzlei hat laut Staatsanwaltschaft zwischen 2017 und 2020 in 31 Betrugsfällen rund 700.000 Euro illegal auf sein privates Konto fließen lassen. Die Quelle des Geldes sind Regressforderungen, die der Angeklagte für AIG Europe Limited erstritten hat. Der Versicherungskonzern hat seine Lektion gelernt und beim Controlling kräftig nachgebessert.

Das für AIG eingeklagte Geld ließ der Anwalt nicht auf das Kanzlei-, sondern auf sein privates Konto eingehen. Das brachte ihm nun nach Jahren einen Betrugsvorwurf ein, den er laut „Die Stimme“ einräumte. „Ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich würde alles dafür tun, es ungeschehen zu machen“, erklärte der Beschuldigte bei der Eröffnung der Hauptverhandlung. Er habe sich 2017 in einer persönlichen Lebenskrise befunden.

Die Idee mit dem Privatkonto sei „eher durch einen Zufall“ entstanden. Er habe für AIG eine Regresszahlung erstritten, bei der er selbst Kunde ist. Diese habe ihm das Geld „versehentlich“ auf sein privates Konto gebucht, wodurch die Idee entstand. Er behielt das Geld und erklärte gegenüber AIG, dass keine Aussicht auf Regresszahlung bestehe. „Ich hatte die Freiheit, außergerichtliche Vergleiche abzuschließen oder eben die Akte zu schließen“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Die Geschäftsbeziehungen innerhalb der Kanzlei als auch seitens des Mandanten beruhten auf „Vertrauensbasis“. Es gab wohl keine Überwachungsinstanz innerhalb der Kanzlei oder seitens AIG.  

Jahrelang nichts bemerkt

Das beschriebene Vorgehen fand weiter Anwendung und mündete in einem „System“. Der Angeklagte erstritt Regresszahlungen für seinen Mandanten, ließ das Geld dann auf sein privates Konto überweisen, schloss die Akte und strich zusätzlich seinen Teil des Erfolgshonorar ein. Geschädigt waren sowohl der Versicherungskonzern als auch die ihn anstellende Kanzlei. Insgesamt soll der Kanzleischaden 270.000 Euro betragen haben.

Der Betrug kam durch einen Zufall ans Licht. Eine gegnerische Versicherung schickte eine E-Mail an das allgemeine Postfach der Kanzlei, „nachdem sie bereits die Regresszahlung auf das Konto des Angeklagten überwiesen hatte“. Normalerweise fand die Korrespondenz über den Account des Beschuldigten statt. Sobald die Akte geschlossen wurde, löschte er den entsprechenden E-Mail-Verkehr. Die Nachrichten konnten allerdings im Nachhinein rekonstruiert werden.

AIG hat seine Lektion gelernt. Wegen des Betruges habe der internationale Konzern „weltweit neue Kontrollinstanzen eingeführt“. Die Anwälte müssen nun rapportieren, Zahlungen Dritter an Kanzleikonten sind Geschichte.

Autor: VW-Redaktion

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