Amtsgericht Dresden: Gründer der „Reichsbürger“-Krankenkasse muss in Haft

Das Amtsgericht Dresden entschied über die "Degeka". Quelle: Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

Im Prozess um die sogenannte „Deutsche Gesundheitskasse“ („Degeka“) hat das Amtsgericht Dresden ein Urteil gefällt: Der Angeklagte – ein 68-Jähriger – wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro an die Staatskasse zahlen.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, musste sich der mehrfach vorbestrafte Rentner, wegen der Gründung einer illegalen Krankenkasse verantworten. Dabei habe er im Verfahren zugegeben, im April 2017 ohne Genehmigung der Bafin die „Degeka“ mit Sitz in Dresden gegründet zu haben. Eine entsprechende Bafin-Anordnung auf Einstellung der Krankenversicherung habe er ignoriert.

Der Angeklagte soll der „Reichsbürger“-Szene nahestehen. Laut Sächsischer Zeitung soll er als selbsternannter „Präsidialsenat“ des Deutschen Reichs die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Nazi-Regimes abgelehnt haben.

Der Erfolg war jedenfalls bescheiden, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 1. November 2017 sollen sie 49 Mitglieder für die „Deutsche Gesundheitskasse“ gewonnen und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 8.110 Euro eingenommen haben, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR). Trotz Anordnung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs wurde die Kasse bis 2018 fortgeführt.

Neben dem Hauptangeklagten war außerdem auch eine 65-jährige Frau mitangeklagt. Laut FAZ wurde das Verfahren gegen sie gegen eine Geldauflage von 900 Euro vorläufig eingestellt. Insgesamt waren sieben Personen angeklagt. Zuvor wurden die Verfahren gegen vier Mitangeklagte gegen Geldauflagen zwischen 600 und 2.500 Euro eingestellt.

Autor: VW-Redaktion

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