Chubb schaut genau hin: Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun beginnt 2023
Anfang kommenden Jahres könnte es für den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun ernst werden: Das Landgericht München I hat die Anklage im Bilanzskandal um den ehemaligen Dax-Konzern zugelassen. Damit sei der Weg frei „für einen der spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik“. Brauns D&O-Versicherer Chubb wird vor allem auf die Anwaltskosten schauen.
Neben Braun müssen sich demnach auch der ehemalige Vize-Finanzvorstand Stephan von Erffa sowie Oliver Bellenhaus wegen Bilanzfälschung, Marktmanipulation, besonders schwerer Untreue und bandenmäßigem Betrug verantworten. So habe die Vierte Strafkammer des Landgerichts München I die Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Beobachter rechnen damit, dass der Prozess Anfang 2023 beginnen könnte.
Allerdings können die Anleger von der deutschen Finanzaufsicht Bafin keinen Schadenersatz verlangen. Dies hat die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Frankfurt Anfang 2022 entschieden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Bafin nach den gesetzlichen Vorschriften ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnehme und nicht im Interesse einzelner Anleger.
Zudem beschäftigt der Skandal auch die Justiz in der benachbarten Alpenrepublik Österreich. So hat die Pleite nicht nur 22 Mrd. Euro Börsenwert vernichtet, es sind auch mindestens 10.000 Österreicher als Aktionäre geschädigt worden, berichtete der Kurier im Februar 2022.
Braun selbst scheint dennoch weiter uneinsichtig: „Mit Eröffnung des Hauptverfahrens werden die schweren Aufklärungs- und Ermittlungsmängel des Ermittlungsverfahrens nicht nur nicht beseitigt, sondern perpetuiert und vertieft. Dies geschieht dann zum Schaden der Wirecard AG, ihrer Aktionäre, Investoren und Kreditgeber“, wird eine Sprecherin im Handelsblatt zitiert.
Der ehemalige Wirecard-Manager sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Sein D&O-Versicherer Chubb wollte jedoch nicht zahlen, weil Braun vorsätzlich den Wirecard-Betrug deckte. Der Ex-CEO bestreitet das und wollte die Kosten für seine Anwälte und PR-Berater von Chubb erstattet bekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab Braun bereits im November 2021 recht.
Ob Chubb nun auch die Kosten für das Verfahren vor dem LG München I übernehmen wird, hängt maßgeblich vom Urteil der Richter ab.
Autor: VW-Redaktion