Bafin kritisiert Versicherer für ihren Vertrieb von Netto-Policen

Kunden im Beratungsgespräch. (Symbolbild, Bildquelle: Axa)

Die Bafin hat 22 Versicherer zu ihrem Geschäft mit Nettoprodukten befragt. Die Ergebnisse seien „nicht zufriedenstellend“, betont die Finanzaufsicht. Vor allem prangert die Behörde an, dass Versicherer die Aufklärungsarbeit über den Unterschied zwischen Brutto- und Nettopolicen auf die Vermittler abwälzen. Gleichzeitig wissen viele Versicherer nicht, ob und in welcher Höhe Vermittler sogenannte Kick-back-Zahlungen von Fondsgesellschaften erhalten. Die Bafin zog bereits erste Konsequenzen und hat in einem Fall den Vertrieb eines Nettoprodukts bereits eingestellt.

Wie es um die Beratungsqualität beim Versicherungsverkauf steht, so gibt es meist erhebliche Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Das hat auch kürzlich Eiopa erfahren, als sie den ersten EU-weiten Mystery-Shopping-Aktion für Versicherungsanlageprodukte durchführte, VWheute berichtete.

Zwar hat die Bafin keine Testkäufe vollzogen, sondern befragte lediglich 22 Versicherer, die u.a. auch Nettopolicen verkaufen. Für zwei Anbieter ist es sogar das Hauptgeschäft. Dennoch habe die Behörde „klare Mängel“ beim Vertrieb festgestellt. „Insbesondere die Beratung und die Bewertung des Kundennutzens lassen oft zu wünschen übrig“, heißt es von der Bafin.

Bei Nettopolicen, bei denen Kunden die Vermittlungsprovision direkt an den Berater zahlen, entfallen die Provisionen in den Versicherungsprämien. Sie gelten oft als transparenter, doch genau hier sieht die Bafin die größten Schwachstellen. Die Bafin kritisiert vor allem, dass Versicherer die Verantwortung für die Beratung über Netto- und Bruttotarife bei den Vermittlern abwälzen. „Das widerspricht der Gesetzeslage (§ 6 Versicherungsvertragsgesetz – VVG) – jedenfalls für Produkte, die nicht von Versicherungsmaklerinnen und -maklern vermittelt werden. Jeder Versicherer muss sicherstellen, dass die Unterschiede zwischen den Brutto- und Nettopolicen in der Beratung ausreichend berücksichtigt werden“, stellt die Bafin fest. Die untersuchten Unternehmen beschränkten sich jedoch oft darauf, nur die unterschiedliche Kostenbelastung zu nennen, was aus Sicht der Aufsicht nicht ausreicht.

Ein besonders brisanter Punkt betrifft den gesetzlichen Schutz bei vorzeitiger Kündigung. Während bei Bruttoprodukten die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren gesetzlich gedeckelt sind, läuft dieser Schutz bei Nettopolicen ins Leere. Die von den Kunden direkt an den Vermittler gezahlte Vergütung gilt nicht als Abschlusskosten im Sinne des Gesetzes (§ 169 VVG) und wird in der Beratung regelmäßig nicht erwähnt.

Ferner bemängelt die Bafin, dass die meisten Versicherer ihren Vermittlern keine Empfehlungen zur maximalen Vergütungshöhe geben. Dies ist problematisch, denn „wenn die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist oder dem Versicherer nicht bekannt ist, ist der Kundennutzen des Produkts fraglich beziehungsweise kann von dem Versicherer nicht beurteilt werden.“ Erschwerend kommt hinzu, dass viele Versicherer nicht wissen, ob und in welcher Höhe Vermittler sogenannte Kick-back-Zahlungen von Fondsgesellschaften erhalten. Die Bafin warnt, dass solche Zahlungen einen Fehlanreiz darstellen und dazu führen können, dass Vermittler nicht das beste Produkt für den Kunden, sondern das mit der höchsten Rückvergütung verkaufen. Die Versicherer sind laut dem Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten jedoch verpflichtet, solche Fehlanreize zu prüfen.

Die Bafin wird die Ergebnisse der Untersuchung in ihre Aufsichtsarbeit einfließen lassen und den Feststellungen unter anderem bei ihren wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfungen nachgehen. In einem Fall wurde der Vertrieb eines Nettoprodukts bereits eingestellt.

Auto: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

fünf × 3 =