„Zügige Bearbeitung von Leistungsanträgen“: Bafin erhöht Druck auf Versicherer

Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. Bildquelle: Bafin/Matthias Sandmann
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verschärft ihren Ton gegenüber den Versicherern und mahnt eine zügigere Bearbeitung von Leistungsanträgen an. In einer aktuellen Aufsichtsmitteilung fordert die Behörde, dass Anträge auf Versicherungsleistungen grundsätzlich innerhalb eines Monats abgeschlossen sein müssen – zumindest bei durchschnittlich gelagerten Fällen.
Hintergrund sei eine Vielzahl von Beschwerden von Versicherten über überlange Bearbeitungszeiten, die der Bafin in den vergangenen Monaten zugegangen sind. Insbesondere privat Krankenversicherte seien betroffen, da sie oftmals hohe Arztrechnungen fristgerecht aus eigener Tasche vorstrecken müssten. Verzögerungen durch die Versicherer könnten diese in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen, heißt es.
Die Aufsicht verweist auf § 14 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), wonach Geldleistungen fällig werden, sobald der Versicherer die zur Prüfung des Leistungsfalls erforderlichen Erhebungen abgeschlossen hat. Diese beinhalten sämtliche Maßnahmen, die ein sorgfältig handelndes Versicherungsunternehmen für erforderlich halten darf – inklusive einer angemessenen Überlegungsfrist.
Liegen dem Versicherer alle notwendigen Informationen vor und bestehen keine sachlichen Gründe für eine Zurückhaltung der Zahlung, sei die Erstattung „unverzüglich“ vorzunehmen, betont die Bafin. Die Behörde räumt einen Fallabschluss binnen eines Monats ein.
In komplexeren Fällen – etwa bei Personenschäden oder strafrechtlichen Ermittlungen – könne die Bearbeitungsfrist angemessen überschritten werden. Jedoch betont die Bafin: Leistungsverzögerungen, die auf organisatorische Mängel zurückzuführen sind, können aufsichtsrechtlich als Missstand gewertet werden und entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.
Gemäß § 294 Abs. 2 und 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist die Bafin verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung des Versicherungsgeschäfts zu überwachen. Teil dieser Aufsicht ist auch die Kontrolle, ob Versicherungsunternehmen gesetzliche Fristen und Verbraucherschutzstandards einhalten.
Eine funktionsfähige Geschäftsorganisation sei Voraussetzung, so die Bafin. Dazu zähle auch die Fähigkeit, berechtigte Leistungsansprüche ohne unnötige Verzögerung zu erfüllen. Interne Engpässe wie Personalmangel oder ein erhöhter Schadenanfall entbinden Versicherer nicht von dieser Pflicht.
„Mangelnde Personalressourcen oder ein erhöhtes Schadenaufkommen können kein Grund für dauerhafte Verzögerungen in der Bearbeitung von Leistungsanträgen sein. Wir erwarten, dass die Versicherer zügig arbeiten“, betont Julia Wiens, Bafin-Exekutivdirektorin der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. „Die Versicherungsaufsicht wird das Leistungsverhalten der Versicherer weiterhin beobachten und bei Verzögerungen geeignete aufsichtliche Maßnahmen ergreifen“, erklärt Wiens.
Autor: VW-Redaktion