Bafin verhängt Millionenstrafe gegen Talanx
Der Vorstandsvorsitzende der Talanx AG, Torsten Leue, erklärte am Dienstag auf der Hauptversammlung die überraschend gute Entwicklung der Talanx Gruppe im vergangenen und im laufenden Jahr. Bildquelle: Talanx
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 6. März eine Geldbuße in Höhe von 1,095 Millionen Euro gegen den börsennotierten Versicherungskonzern verhängt, wie jetzt bekannt wurde. Grund dafür ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Talanx habe seine gesetzliche Pflicht verletzt, rechtzeitig zu informieren, ab wann und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich einsehbar ist.
Unternehmen, die in Deutschland Wertpapiere am organisierten Markt ausgeben, wie etwa die Talanx, sind verpflichtet, ihre Halbjahresfinanzberichte nicht nur im Unternehmensregister zu veröffentlichen, sondern auch gesondert darauf hinzuweisen, wann und wo diese Dokumente verfügbar sind. Diese Hinweisbekanntmachung muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums und vor der eigentlichen Veröffentlichung des Berichts erfolgen.
Talanx räumt ein, dass der Bericht zwar auf der Unternehmenswebseite publiziert und auch eine Veröffentlichung im Finanzkalender eingeplant war, jedoch sei die vorgeschriebene Hinweisbekanntmachung per E-Mail versäumt worden.
Finanzberichte sind ein zentraler Bestandteil der Transparenzpflichten von Unternehmen. Sie liefern Anlegern entscheidende Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und sind eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen. Eine verspätete oder fehlende Bekanntmachung kann dazu führen, dass Investoren nicht rechtzeitig Zugang zu relevanten Finanzdaten erhalten.
Die Bafin kann Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz mit empfindlichen Geldbußen ahnden. Die Strafen können bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens betragen. Im Fall der Talanx blieb die Aufsichtsbehörde mit der aktuellen Sanktion unter dieser Obergrenze.
Autor: VW-Redaktion
