Bafin erläutert Regeln für Cyber-Rückstellungen
BaFin-Gebäude in Frankfurt.Bildquelle: © Kai Hartmann Photography / BaFin
Die Versicherungsaufsicht Bafin hat mit der Aufsichtsmitteilung 01/2026 (VA) Leitlinien für die bilanzielle Behandlung von Cyber-Stand-alone-Versicherungen veröffentlicht. Im Kern geht es um die systematische Bildung von Schwankungsrückstellungen für die relativ junge Versicherungsart, die ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals als eigenständiger Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) geführt werden muss.
