Bafin-Merkblatt erhitzt die Gemüter

Bastian Kunkel. (Bildquelle: Jan-Philipp Behr //andsafe); Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Geschäftsführender AfW-Vorstand (Bildquelle: dg)

Ein aktuelles Merkblatt der Bafin sorgt bei Vermittlern für Aufregung und heftige Debatten. In dem Dokument unter dem Titel „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ schreibt die Finanzaufsicht, dass sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater einzustufen sind. Finfluencer sind Influencer, die über soziale Medien Themen rund um Finanzen aufgreifen und mithilfe hoher Reichweiten gute Geschäfte machen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht diese Einstufung kritisch. AfW-Vorstand Norman Wirth bezeichnet das Merkblatt als „völlig korrekt“.

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