Bafin entzieht Babcock-Pensionskasse die Geschäftserlaubnis
Gebäude der Finanzaufsicht Bafin: Bildquelle: Kai Hartmann Photography / BaFin
Die Finanzaufsicht hat der angeschlagenen Babcock-Pensionskasse am 29. Oktober die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Hintergrund ist die anhaltende Unterdeckung: Die Kasse konnte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und legte der Aufsicht auch keinen tragfähigen Sanierungsplan vor. Die Pensionskasse überstand 2002 die Pleite ihres Trägerunternehmens Babcock-Borsig, weil sie als Versicherungsverein rechtlich eigenständig organisiert ist. Es folgten turbulente Zeiten.
