Hausratversicherung: Für Raub ist keine Gewalt notwendig
Die Definition von Raub ist eindeutig: Wer mit Gewalt oder unter Androhung selbiger einer anderen Person eine bewegliche Sache wegnimmt, beraubt diese. Doch Gewalt liegt auch vor, wenn eine zustandsbeeinträchtigende Substanz und kein Schlaginstrument zum Einsatz kommt.
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