Kirche fordert Missbrauchsentschädigungen von Versicherung zurück

Missbrauch in der Kirche - auch ein Problem für Versicherer. Bild von Michael Gaida auf Pixabay

Ein normaler Schadenfall ist das nicht. Das Erzbistum Ottawa will bereits geleistete Missbrauchsentschädigungen von drei Versicherern erstattet bekommen. Die Chancen für das Vorhaben stehen gut.

Die Missbrauchfälle in der kanadischen Provinz Ottawa reichen bis ins Jahr 1971 zurück, einige wurden außergerichtlich geklärt. Unter den Angeklagten befindet sich auch der Pfarrer Dale Crampton, den die Zeitung Ottawa Citizen als verrufensten Angeklagten („most notorious“) bezeichnet. Der Geistliche soll mindestens 15 Kinder, darunter mehrere Messdiener, also seinem persönlichen Schutz unterstellte Minderjährige, sexuell missbraucht haben.

Transparenz ist in diesen Fällen ein wichtiges Gut. Sie zeigt den Wunsch nach Aufklärung. Ein Mittel für Transparenz ist eine öffentliche Liste mit der Anzahl der Anklagen und Nennung der Beschuldigten. Im besten Fall sorgt eine solche Auflistung dafür, dass Opfer oder Zeugen den Mut finden, ihre eigene Geschichte zu erzählen.

In Amerika haben bereits dutzende Kirchenorganisationen Auflistungen herausgegeben, ebenso die Jesuits of Canada. Im letzten Monat musste die  Diözese von London eine Liste mit 40 Priestern herausgeben, nachdem eine Opferorganisation ihrerseits mit Veröffentlichung drohte.

Robert Du Broy, Sprecher der Diözese in Ottawa, erklärte, er habe und wolle keine solche Liste herausgeben. Es war daher die Recherche des Ottawa Citizen. Die Zeitung kam auf 50 Anklagen wegen Missbrauch gegen elf Geistliche. Es wurde über eine Million kanadische Dollar aufgewendet, um die Klagen beizulegen.

Verantwortung übernehmen

Die Diözese arbeite eng mit den Behörden zusammen, um die Fälle aufzuklären und nehme erhebliche Anstrengungen auf sich, um die Opfer in ihrem Heilungsprozess zu unterstützen, erklärte Du Broy in einem Statement.

Für die aufgewendeten Schadensummen bei den Missbrauchsfällen soll nun ein Versicherer aufkommen. Die Aviva Insurance Company habe die Verpflichtung jegliche Kosten zu erstatten, die mit sieben Fällen aus der Vergangenheit in Verbindung stünden, glaubt die Diözese und beruft sich auf „zwei Dekade-alten Policen“. Der Versicherer bestreitet die Existenz dieser Klauseln.

Die Geistlichen sind überzeugt von ihrem Erfolg. Gegen zwei weitere Unternehmen, namentlich Chubb Insurance Company of Canada und Desjardins General Insurance wurden ähnliche Klagen angestellt.

Das Vorgehen ist nicht unbegründet, denn in der Vergangenheit hat es bereits funktioniert.

Vor rund fünf Jahren erstattete die Diözese in zwölf älteren Missbrauchsfällen Klage gegen La Mutuelle und die Travelers Insurance Company of Canada. Die damaligen Vorwürfe stehen offenbar nicht mit den jetzigen in Verbindung. Es ist also das zweite Mal, dass die Diözese Ottawa in einem solchen Fall gegen Versicherer klagt und die Aufwendungen von geleisteten Zahlungen in Missbrauchsfällen fordert.

Die Diözese habe durch die Klagen und die damit verbundenen Kosten Verluste erlitten und tut dies noch heute, klagt Du Broy. Vielleicht sollten die Geistlichen einmal darüber nachdenken, was der Grund für Klagen und Kosten ist. Der Versicherer La Mutuelle vereinbarte damals einen Deal mit der Kirche und übernahm die Kosten für Fälle, die im Jahr 1976 oder später aufkamen.

Gerichte pro Kirche

In Ontario gibt es, im Gegensatz zu Deutschland, keine Verjährung bei sexuellem Missbrauch, daher suchen Geistliche in der gesamten Region fieberhaft nach alten Policen, die ihnen Schutz gewähren, meldet die Zeitung.

Die Argumentation der Versicherer gegen die Klage der Kirchenorganisation ist klar, Missbrauch ist Vorsatz, daher keine Haftung. Die Gerichte sehen das allerdings überwiegend anders. In einem bemerkenswerten und ähnlich gelagerten Fall ignorierte der Supreme Court of Canada die Argumentation eines Versicherers und gab der Kirche recht.

Das Unternehmen musste der Diözese von Bathurst 3,3 Millionen kanadische Dollar bezahlen. Es sieht also nicht gut aus für die Versicherer – VWheute wird an dem Fall dranbleiben.

Autor: VW-Redaktion

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