Ewiger Frieden? Schweiz will Kriegsversicherung abschaffen

Krieg, eine Gefahr für Staaten, aber versicherbar. Quelle: TheDigitalArtist/ PIXABAY

Volle Beitragstöpfe und seit einem halben Jahrhundert keine Schäden. Was einem Risiko-Vorstand die Freudentränen in die Augen treibt, ist für den Schweizer Staat ein Problem(chen). Was soll aus der Bundeskriegstransportversicherung (BVK) und dem dahinterstehenden Geldtopf werden?

Die BKV ist eine Krisenversicherung. Der staatliche Schutz springt ein, wenn der private Versicherungsmarkt wegen erhöhter Risiken im Kriegsfall keine oder keine zumutbare Deckung für Transportmittel und Güter mehr bietet, die zum Überleben der Bevölkerung benötigt werden. Vor rund 50 Jahren und nach zwei Weltkriegen, in denen die Nachbarstaaten jeweils prominent vertreten waren, erschien ein solcher Schutz nötig, musste aber nie bemüht werden.

Folglich weist die die Kriegskasse mit über 55 Mio. Franken, rund 51 Mio. Euro, einen soliden Kassenstand aus, meldet das Tageblatt. Das Geld stammt aus einer staatlichen 50-Millionen-Einlage aus dem Jahr 1973 und aus den Prämien der Versicherten. Nun geht es um die Frage, was mit dem Geld geschehen soll, wenn liquidiert wird.

Es geht nach unten

Die Versicherung verlor über die Jahrzehnte zunehmend an Bedeutung, die Auflösung wäre folgerichtig. In den Anfangsjahren der BVK konnten Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und Logistikbetriebe eine Police abschließen, wenn sie für die Versorgung der Bevölkerung essenziell waren. Seit dem Jahr 1986 sind bei ihr jedoch nur noch Hochseeschiffe versichert. Allerdings sind die Schiffe für die Landesversorgung heute faktisch bedeutungslos, was die Bedeutung der staatlichen Kriegsversicherung nicht eben steigen lässt. Und dann gibt es noch einen anderen Faktor.

„Es ist heute möglich, Kriegsrisiken, Entführung und Erpressung auf dem internationalen Versicherungsmarkt zu decken“, erklärt Beat Gujer, Mitglied der Geschäftsleitung des Amtes für wirtschaftliche Landesversorgung. Was mit dem Geld aus der BVK geschehen soll, werde am Ende der Bundesrat entscheiden, erklärt das Bundesamt.

Autor: VW-Redaktion

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