Unfall im Versuchslabor: Versicherer muss für Verletzung durch Feuertornado zahlen

Labor (Symbolbild). Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Eine 15-jährige wird bei einem Experiment erheblich verletzt. Sie erlitt Verbrennungen, als ein Schulexperiments in einem externen Labor misslang. Der Versicherer der Schule wollte es nicht als schulische Veranstaltung verstanden wissen, muss aber nun seinen Widerstand aufgeben.

Vor zwei Jahren geschah im Experimentierlabor DLR School Lab des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums in Göttingen das Unglück. Eine 15-jährige Schülerin des Felix-Klein-Gymnasiums erlitt bei einem Experiment mit einem Feuertornado Verbrennungen.  Die Versicherung wollte das nicht als Arbeitsunfall anerkennen.

Ein Feuertornado wird mit Ethanol und einem sich drehenden Drahtkorb ermöglicht.

Video, ironischerweise, von der UNi Göttingen

An dem Tag wurde das Experiment von einem regionalen Fernsehsender aufgezeichnet, alle Parteien hatten dem zuvor zugestimmt. Wie es zu dem Unfall kam, wurde nicht mitgeteilt.

War es eine Schulveranstaltung?

Im Kern ging es bei dem Fall um die Frage, ob es sich bei dem Besuch des Labors um eine Schulveranstaltung handelte. In dem Lab erhalten Schüler einen Einblick in die modernen Forschung. Sie können mit Hightech-Geräten arbeiten und lernen und wurden von den Lehrern dafür ausgewählt. Mit der Arbeit soll das Interesse an Natur- und Ingenieurwissenschaften gestärkt werden.

Das Sozialgericht Hildesheim erklärte, dass die Teilnahme eine schulische Veranstaltung gewesen sei, weswegen die Unfallversicherung der Schule einspringen muss. (Aktenzeichen S 21 U 16/19).

Autor: VW-Redaktion

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