Versicherer muss Kündigung nicht bestätigen
Eine Kündigung eines Versicherungsvertrages ist auch ohne Bestätigung wirksam. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Braunschweig entschieden. Von der Regelung profitiert im vorliegendem Fall ein Versicherer.
Die Versicherungsnehmer hatte bei der beklagten Gesellschaft eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen, wie die Webseite versr.de meldet. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz – obwohl sie selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.
Das Gericht erklärte, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag sei aufgrund der Kündigung der Klägerin wirksam beendet worden. Die Versicherungsgesellschaft habe weder gegenüber der VN bestätigen müssen, dass sie die Kündigung erhalten habe, noch dass sie diese als wirksam anerkenne. Wenn die VN Zweifel hieran gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.
Die Klagende hätte durch ihr späteres Verhalten gegenüber der Beklagten nicht zu erkennen gegeben, dass sie den Versicherungsvertrag doch habe fortsetzen wollen. Insbesondere habe sie keine Beiträge mehr gezahlt. Die Versicherung sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Kundin auf ihren fehlenden Versicherungsschutz hinzuweisen.
Für eine solche Aufklärungspflicht müsse die Gefahr bestehen, dass der VN mit der Materie nicht vertraut sei und deshalb den Versicherungsschutz verliere oder andere Nachteile erleide. Hiervon sei vorliegend aber nicht auszugehen. Immerhin habe die Klagende den Vertrag selbst gekündigt. Urteil: Az. 11 U 103/18, OLG Braunschweig.
Nach Unfall Zettel mit falscher Telefonnummer hinterlassen
Ist das dreist oder ein Fehler? Nach einem Parkrempler hatte der Verursacher einen Zettel mit der Aufschrift „Hallo, habe leider ihren Spiegel beschädigt, meine Telefonnummer ist …“. Ich melde den Fall dann meiner Versicherung“. Datum und Uhrzeit waren vorhanden, die Nummer war falsch.“ Die Polizei Bochum bitte den Verursacher nun um eine Meldung und weist darauf hin, dass ein Zettel in einem solchen Fall nicht ausreicht. Wer sich vom Unfallort entfernt, begehe eine Straftat.
Ob sich der Mann meldet, wird Aufschluss darüber geben, ob der Nummernfehler ein Versehen oder Absicht war.
Autor: VW-Redaktion
Weshalb sollte eine Kündigung des Versichertenvertrags nochmals bestätigt werden? Das würde mich sehr interessieren. Versicherungen kann man relativ einfach verstehen, wenn man sich Zeit dazu nimmt.