Hausratversicherung: Für Raub ist keine Gewalt notwendig

Auch beim Kauf eines Wohnwagens kann viel schief gehen. Bild von Jill Wellington auf Pixabay

Die Definition von Raub ist eindeutig: Wer mit Gewalt oder unter Androhung selbiger einer anderen Person eine bewegliche Sache wegnimmt, beraubt diese. Doch Gewalt liegt auch vor, wenn eine zustandsbeeinträchtigende Substanz und kein Schlaginstrument zum Einsatz kommt.

Es beginnt alles friedlich und endet mit einem teuren Schläfchen. Ein ehemaliger österreichischer Manager wollte in Griechenland einen Wohnwagen kaufen. Während der Verhandlung wurde ihm von der Frau eine Substanz in den Kaffee gemischt, wahrscheinlich sogenannte KO-Tropfen, also ein narkotisierender Stoff. Oftmals werden solche Stoffe, beispielsweise  Benzodiazepine, bei sexuell motivierten Straftaten angewendet. Als der Österreicher aus dem Schlaf erwachte, fand er sich um 41.000 Euro erleichtert.

Tropfen gleich Gewalt?

Das Opfer meldete den Fall der Polizei wie auch seiner Hausratversicherung, die einen Raub-Schutz beinhaltet. Die Schadenbearbeiter wollten den Raubbestand aber nicht als erfüllt ansehen, denn es läge keine Gewaltanwendung zu Grunde.

Ein heikler Fall, der schließlich vom obersten österreichischen Gerichtshof entschieden werden musste. Die „listige Verabreichung“ betäubender Mittel gelte als Gewaltanwendung, urteilte das Gericht. wie heute.at meldet.

Die Versicherung muss den Mann daher auszahlen. Das bei einem Wohnwagenkauf einiges schief gehen kann, wissen Filmfans spätestens seit dem Film Snatch.

Autor: VW-Redaktion