OLG Köln stärkt D&O-Versicherer im Greensill-Fall – was folgt daraus?
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit einem richtungsweisenden Urteil die Position eines D&O-Versicherers gestärkt, der einen Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten wollte. Dabei handelt es sich nicht um irgendeine D&O-Police, sondern um jene, die die früheren Manager der insolventen Greensill-Bank schützen sollte. Dass das Kölner Urteil außerdem an zentralen Vertragsklauseln rüttelt, hat die D&O-Experten Bastian Finkel und Ulrich Ruchatz von der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr (BLD) zu einer rechtlichen Einordnung veranlasst.
Weiterlesen