Ex-Wirecard-Chef Braun zieht Berufung gegen Swiss Re zurück

Ex-Wirecard-CEO Markus Braun, Quelle: Hubert Burda Media / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf habe einer Sprecherin zufolge darauf hingewiesen, dass Berufung des ehemaligen Managers „keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Bereits im Juli hatte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf eine Klage des 53-jährigen Österreichers abgewiesen.

Braun wollte den Versicherer per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, die vereinbarte Deckungssumme von zehn Mio. Euro bereitzustellen. Dagegen hatte der ehemalige Wirecard-Chef Berufung eingelegt. Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, habe das OLG Düsseldorf die Einschätzung der ersten Instanz geteilt. In seiner Kostenscheidung habe der Senat betont, dass nach summarischer Prüfung aufgrund einer im Versicherungsvertrag enthaltenen Ausschlussklausel kein Versicherungsschutz bestehe.

Zudem habe Braun auch deshalb keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, weil seit der Leistungsablehnung durch den Versicherer knapp drei Jahre vergangen seien, ohne dass er ein Hauptsacheverfahren dagegen angestrengt habe.

Die Schweizer sollten als Versicherer auf Chubb folgen, wo die Grenze der vereinbarten Versicherungssumme von 15 Mio. Euro wohl erreicht worden war. Swiss Re ihrerseits berief sich auf eine im Vertrag enthaltene „Serienschadensklausel“, um nicht für die Kosten aufkommen zu müssen.

Hierbei handelt es sich um Klauseln in Versicherungsverträgen, nach der grundsätzlich mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis gelten. Swiss Re bezog sich im Prozess darauf, dass es im Fall Braun um einen juristischen Streit geht, der vor dem Abschluss der Manager-Haftpflicht begonnen hatte.

Bereits 2019 war in den USA eine Sammelklage erhoben worden, für die Braun die Übernahme von Anwaltskosten einforderte. Deshalb ist es auch das ausschlaggebende Jahr. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.

Anfang März informierte der US-Versicherer Chubb, dass rund 13,5 Mio. der Grundversicherungssumme in Höhe von 15 Mio. Euro für den D&O-Fall Wirecard ausgeschöpft sind. Da sich die Deckungssumme des Skandal-Finanzdienstleisters hier auf 150 Mio. Euro beläuft, muss bald wohl ein anderer Versicherer einspringen.

Autor: VW-Redaktion

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