„BSV-Spektakel im Vergleich geradezu harmlos“: Corona setzt D&O-Versicherer mächtig unter Druck

Quelle: George Ion auf Pixabay

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt wegen Corona vor einer riesigen Klagewelle. Das ist problematisch, denn die D&O-Branche kämpfte zuvor bereits mit hohen Kosten-Schadenquoten. Die beiden Experten Michael Hendricks, CEO von Hendricks, und Franz M. Held, Prokurist bei VOV, sehen die Probleme der Branche. Den Versicherern wirft Hendricks vor sich „zurückzuziehen“, wenn die Situation „schwierig wird“.

Wegen der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in Schwierigkeiten, die Politik stützte. Dadurch wurden einige faktisch insolvente Betriebe künstlich am Leben gehalten. Marktbeobachter sprechen von Zombie-Unternehmen. „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.

Laut Hendricks ein valider Punkt: „Ich stimme Herrn Asmussen vollumfänglich zu. Wir sehen bereits heute, dass viele Unternehmen ihre unterjährig fälligen Prämienrechnungen nicht ausgleichen können.“ Auch Held ist argumentativ auf der Seite des GDV-Chefs: „Ja, ich stimme weitestgehend zu. Es mag jedoch das ein oder andere Unternehmen geben, das sich aufgrund der befristet ausgesetzten Insolvenzantragspflicht und der staatlichen Hilfen noch einmal wird retten können.“ Aber das bleibe „wohl eher eine Ausnahme“.

Michael Hendricks, CEO der gleichnamigen GmbH. Quelle: Hendricks GmbH

Wegen Corona erwartet der GDV eine „Flut von Rechtsstreitigkeiten“, doch selbst die Experten können nicht einschätzen, in welcher Höhe die Welle bricht. Eine „Glaskugel“ bräuchte Held für die Einschätzung. Hendricks erklärt, dass „halbwegs exakte Vorhersagen“ nicht möglich seien, schätzt allerdings, dass sich die Anzahl der Fälle „sicherlich mehr als verdoppeln dürfte“.

Im Zweifelsfall klagen

Viele Insolvenzverwalter sehen die D&O-Versicherung wohl als eine Art Rettungsanker, um Geld in ein (fast) insolventes Unternehmen zu spülen. Oft sind die Ansprüche haltlos oder zu hoch, wie Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung anhand von 368 prä-Coronafällen analysiert hat. Dennoch müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren. Im Schnitt betrugen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro.

Dass dies keinesfalls zu hoch gegriffen ist, weiß der Praxisexperte Held. Er sieht die Zahlen des Verbandes als „sehr moderate Größenordnung“ an. Wenn der Anspruch eines Insolvenzverwalters berechtigt ist, liegen die Entschädigungszahlungen „nicht selten deutlich höher“.

Doch selbst wenn die erhobenen Ansprüche unberechtigt sind, entstehen Aufwendungen. Zwar hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die gegnerischen Kosten. Doch selbst wenn der Versicherer im Namen des Beschuldigten den Rechtsstreit gewinnt, bleiben „üblicherweise noch regelmäßig vom D&O-Versicherer zu übernehmende Kosten über“. Etwa dann, wenn eine Vergütung auf Honorarbasis vereinbart worden ist und sich die Streitigkeit über einen langen Zeitraum schriftsatzintensiv hinzieht, erklärt Held.

Franz M. Held, Prokurist bei VOV. Quelle: Unternehmen.

Die Kostenproblematik sieht auch Hendricks: „Wir haben aus unserer Schadendatenbank ermittelt, dass gut 70 Prozent aller Aufwendungen der D&O-Versicherungsgesellschaften auf Kosten entfallen.“ Man könne sagen, dass hier die „Sparte verwechselt worden ist“. D&O sei mehr ein Rechtsschutzprodukt „als eine Versicherung für die Freistellung von Haftung“.

Vergangenheit = Zukunft?

Die Untersuchung des GDV bezieht sich nachvollziehbarerweise auf Prä-Corona-Fälle. Viele Ansprüche waren unberechtigt, doch das bedeutet nicht, dass dies so bleibt. „Mit Blick auf die Corona-Prozesswelle bin ich mir sehr sicher, dass die meisten Fälle nicht haltlos sein werden“, erklärt Hendricks. Fraglich dürfte nur sein, ob im Einzelfall die Deckung „überhaupt funktioniert“. Rechtskosten werden die Versicherer zumeist tragen müssen, womit wir wieder beim „Charakter der Rechtsschutz-Versicherung“ wären, erklärt er.

„Gerade dann, wenn die Situation schwierig wird, ziehen sich die Versicherer zurück. Da ist das Betriebsschließungsspektakel im Vergleich geradezu harmlos.“

Michael Hendricks, CEO von Hendricks

Gemischt sieht Held die Sachlage. „Die Fälle, die sich in der Nachbetrachtung als haltlos erwiesen haben, wird es sicherlich auch in der Zukunft geben.“ Es werden allerdings „sicherlich Fälle auftreten, auf die das „nicht zutrifft“. Es erzürnt ihn, dass Insolvenzverwalter mit „haltlosen Forderungen gegen verdiente Manager vorgehen“ und diese dadurch in langwierige und auch persönlich belastende Auseinandersetzungen verstricken.

Drücken sich Versicherer vor der Verantwortung?

Mit dem Status Quo des Produktes wie auch der Branche sind die Experten nicht umfassend zufrieden. Insbesondere Hendricks ist offenbar erbost:  „Was die Versicherer zum Thema Insolvenz gemacht haben und in Zukunft weiter umsetzen werden ist nicht gerade schön.“ Jeder Geschäftsführer oder Vorstand habe mit Abschluss einer D&O-Versicherung angenommen, gerade in der schwierigen Insolvenzsituation geschützt zu werden. „Und dann sagt plötzlich ein Gericht auf Veranlassung einer Versicherungsgesellschaft, dass die Insolvenzhaftungsansprüche keine Schadenersatzansprüche seien. Nichts sei also versichert in der Insolvenz“.

Nun werde laut Hendricks auch noch von Anwälten der Versicherungsgesellschaften“ angekündigt, dass man an Insolvenzausschlüssen, Insolvenzeinschränkungen und Covid-19-Ausschlüssen arbeite. Sein Fazit: „Gerade dann, wenn die Situation schwierig wird, ziehen sich die Versicherer zurück. Da ist das Betriebsschließungsspektakel im Vergleich geradezu harmlos.“

Er gibt einen Einblick in die Erstattungspraxis der Versicherer aus seiner Sicht: „Wir begleiten gerade große Prozesse mit einem Kostenaufwand in siebenstelliger Größenordnung in denen der Versicherer im laufenden Verfahren bereits anzeigt, dass er für den Fall der Feststellung von Haftung die Deckung verweigern wird, dies zumeist mit der Behauptung eines vorsätzlichen Verhaltens der Beklagten.“  

Die Branche sei laut Hendricks „irgendwie in einen Covid-19-fieberähnlichen Zustand geraten“. Er ergänzt: „Wir sehen die giftige Mixtur von Deckungsausschlüssen, Deckungssumme-Reduzierungen, Prämienerhöhungen, dies alles gleichzeitig und obendrauf dann noch Kürzungen der Maklervergütungen, damit die Vermittler der grausamen Verträge auch noch einen auf den Deckel kriegen.“

Neue Verträge

Dass in Zukunft Änderungen nötig sein könnten, sieht auch Held so. „Die Anbieterseite wird sich aber generell Gedanken machen müssen, ob die Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife überhaupt bedingungsseitig versicherbar sein bzw. bleiben sollen.“ Das Oberlandesgericht Celle und später auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hätten entschieden, dass diese Ansprüche „nicht vom D&O-Versicherungsschutz umfasst sind“.[1]

Es bleibt also viel zu tun für die Versicherer. Am Ende werden die Combined-Ratios die Schwere der Corona-Welle zeigen. Bange machen gilt nicht. „Ich glaube an die D&O-Versicherung. Trotz aller aktuellen Herausforderungen bin ich fest davon überzeugt, dass es auch auf lange Sicht sehr gute und bedarfsgerechte Versicherungsprodukte zur Absicherung von Managerhaftpflichtrisiken geben wird“, erklärt Held.  

Auch Hendricks ist optimistisch. Für sein Unternehmen sei es „nicht ganz so schlimm“, man habe 25-jährige Erfahrung, den „größten Marktanteil“ und „ein exzellentes Vertrauensverhältnis zu den meisten unserer Partner auf Versichererseite.“

Für das Haus Hendricks und die Kunden wäre im Ergebnis entscheidend, dass die Deckungsqualität in bisherigem Umfang weitgehend sichergestellt werde. Das sei im Vertrags-Renewal 2020/21 auch „weitgehend gelungen“. Man hofft, dass das für die nächsten Jahre auch so anhalten wird. Ein passendes Schlusswort.

Autor: Maximilian Volz


[1] Die Aktenzeichen der Urteile liegen der Redaktion vor

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