Versicherungsnehmer beklagen Marktverhärtung bei D&O

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Mit ihren Sanierungsbemühungen stehen die Anbieter von Managerhaftpflichtversicherungen (D&O) weiterhin in der Kritik. Beim Renewal 2020/21 sei ein stückweit überzogen worden, sagte Alexander Mahnke, Vorstandsvorsitzender des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V. (GVNW), am Dienstag in einer Fachkonferenz des Verbandes.

83 Prozent der GVNW-Mitgliedsunternehmen hätten bei der Vertragserneuerung höhere Prämien akzeptieren müssen. Bei 15 Prozent seien die Prämien dabei um über 100 Prozent gestiegen. „Das muss gut erklärt werden, warum Versicherer das Management plötzlich für ein schlechtes Risiko halten“, sagte Mahnke. Die Hälfte der Mitglieder habe bei einer Verbandsumfrage zum Renewal von Bedingungseinschränkungen berichtet. 40 Prozent gaben Kürzungen bei der Versicherungssumme und den Kapazitäten an und über 40 Prozent Verschlechterungen der Bedingungen. Dabei sei die Schadenentwicklung der Mitglieder keineswegs dramatisch, so Mahnke: „96 Prozent haben aktuell oder hatten keinen D&O-Fall.“

„Die Verhärtung war nach den vielen Jahren des weichen Marktes zu erwarten, aber nicht in dieser Massivität!“, sagte Sandra Dammalacks, die bei der Deas Deutschen Assekuranzmakler GmbH die Sparte Financial Lines leitet. Die Maklerin fürchtet, dass die Verhärtung auch noch „einige Zeit“ anhält. Sie fordert die Versicherer zu „Einschränkungen mit Augenmaß“ auf. Man solle „keine Kunden im Regen stehen lassen.“

Bei ihren Sanierungsbemühungen könnten sich die Versicherer auf das Kerngeschäft der D&O beschränken, sollten aber keine wichtigen Elemente wie etwa den Insolvenzschutz ausschließen. Bei den Makler- und Versicherer-Wordings sei in der Vergangenheit „jedes Jahr eine neue Kuh durchs Dorf“ getrieben worden. Bausteine für Kidnapping und Ransomware sowie Krisenkommunikation in diesen Fällen oder Leasingbausteine gehörten in einen D&O-Schutz sicherlich nicht.

Dammalacks berichtete, dass sich Kapazitäten über 250 Mio. Euro nur noch „sehr schwierig und teuer“ zusammenstellen ließen. Limite von früher 25 oder gar 50 Mio. Euro würden nun auf zehn bis 15 Mio. Euro eingedampft. Einige Gesellschaften wie die Axa XL oder Starstone hätten sich aus dem deutschen Markt zurückgezogen, andere versicherten nur noch ab bestimmten Obergrenzen. Dabei seien die Exzedenten oft teurer als die Grundversicherung, die das Hauptrisiko zu tragen habe. Bei Konzernen hält sie Prämiensteigerungen von bis zu 400 Prozent für schwere Risiken. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seien die lange bei einem Promille stagnierenden Sätze inzwischen um zehn bis 30 Prozent angehoben worden.

Es gebe Zeichnungsrestriktionen und -verbote für bestimmte Branchen wie das Hotelgewerbe, die Kfz-Zulieferer oder Flughäfen. Schwierig sei auch die Mitversicherung von Kapitalmaßnahmen und Börsengängen, vor allem mit US-Bezug. Hier hätten sich die Prämien teils vervierfacht.

Um doch noch große Summe in Form einer Exzedentenversicherung unterzubringen, müssten Großkunden bei den einzelnen Layern unterschiedliche Wordings und Ausschlüsse akzeptieren. Die „alten Tower“ ließen sich nicht einfach in den Run-off schicken und neu strukturieren, weil die Unternehmen auch hier dem Diktat des Anbietermarktes unterlägen und oft keine neue Kapazität für die Vorwärtsdeckung bekämen. Oft seien die Exedenten Zusatzlimite wie Nachfüllklauseln oder die Zweifach-Maximierung würden „rigoros gestrichen“.

Sie geht davon aus, dass an den Bedingungen weiter geschraubt werde – beispielsweise an den bislang prämienfreien Nachmeldefristen vor fünf Jahren oder den Kostenbausteinen. Mit Blick auf neue Gesetze und die Rechtsprechung geht sie davon aus,  dass sich die Schere zwischen der Haftung der Manager und dem Deckungsschutz in Zukunft vergrößern wird.

Als Folge der Reduktion der Kapazitäten würden Exzedenten nun noch früher und schneller beteiligt, sagte Robert Koch LL.M. (McGill), geschäftsführender Direktor des Seminars für Versicherungswissenschaft, Universität Hamburg. Beim Schutz in Form einer Exzedentenversicherung wird die Grundversicherung um die vereinbarte Versicherungssumme durch einen oder mehrere Layer aufgestockt.

Diese einzelnen Abschnitte mit jeweils eigenen Versicherern haften nicht als Gesamtschuldner, sondern nachrangig. Es handelt sich um jeweils selbstständige Verträge und in der Regel besteht keine Führungsklausel. Er zeigte auf, dass sich daraus Unterschiede in der Vertragsgestaltung und den Obliegenheiten ergeben können – und rechnet damit, dass die Gerichte noch viele offene Fragen klären müssen.

Autorin: Monika Lier

Ein Kommentar

  • Natürlich ist die Situation für Makler nicht einfach. Doch sind die Prämien in den vergangenen 10 Jahren nur in eine Richtung gegangen, nach unten. Gleichzeitig ist die Deckung wesentlich breiter geworden. Ich darf daran erinnern, Makler nehmen die Risiken nicht in ihre Bilanz, die Zahlungen von Courtage und Honorar sind unabhängig von der Schadenentwicklung. Gleichzeitig ist die Pandemie hinzu gekommen. Die Prämie war vorher bereits nicht auskömmlich. Das hat sich zum perfekten Sturm entwickelt.

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