Personal für 70 Prozent der finanziellen Eigenschäden verantwortlich

Der typische Täter im Betrieb ist männlich, rund 50 und im mittleren Management. Sam Williams auf Pixabay

Wenn Mitarbeiter kriminell werden und das eigene Unternehmen ins Visier nehmen, kann das schnell teuer werden – und zwar deutlich teurer als bei Schäden, die durch externe Täter verursacht werden, wie beispielsweise Hacker. Besonders mittelgroße Unternehmen sind (selbstverschuldete) Opfer der eigenen Mitarbeiter; der Chef haftet für seine Belegschaft.

Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Analyse der Schadensstatistik von Allianz Trade in Deutschland, in der aggregierte Daten aus den Schadensfällen der letzten fünf Jahre in der Vertrauensschadenversicherung (VSV) untersucht wurden. Allianz Trade führt die Geschäfte des Kreditversicherers Euler Hermes, der seit 2018 zur Allianz gehört, seit Frühjahr 2022 unter neuem Namen fort. Die Gesellschaft befasst sich auch mit den Folgen der Veruntreuung durch Mitarbeiter und der Vertrauensschadenversicherung (VSV).

Obwohl Schäden, angerichtet durch Externe wie Hacker, in den vergangenen fünf Jahren überdurchschnittlich stark gestiegen sind – um 40 Prozent bei der Anzahl der Fälle und um 56 Prozent bei der Schadenhöhe – sind die eigenen Mitarbeiter nach wie vor für 57 Prozent aller Fälle und rund 70 Prozent der finanziellen Schäden verantwortlich. „Obwohl man oft einen anderen Eindruck hat, sind also immer noch die eigenen Mitarbeiter die Haupttäter, wenn es um Veruntreuung geht, und sie richten auch die größten Schäden an“, erklärt Rüdiger Kirsch, Betrugsexperte bei Allianz Trade. „Vermeintliche ‚Alltagsdelikte‘ wie Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung bleiben mangels Kontrollen oft über viele Jahre unentdeckt.“ Daher sei Vertrauen zwar gut, aber es müsse Grenzen haben. Vor allem ersetze es keine Kontrollmechanismen. Denn: „Innentäter sind definitiv kreativ – und Gelegenheit macht Diebe“, so Kirsch.

10 Prozent der Unternehmen Opfer der Mitarbeiter

Nach Allianz Trade-Schätzungen werden jedes Jahr etwa 10 Prozent der deutschen Unternehmen von ihren eigenen Mitarbeitern betrogen. Die Dunkelziffer sei allerdings hoch. Allein Allianz Trade sei pro Jahr mit rund 1.300 Fällen befasst, wobei die Holdings großer Unternehmen oft besser geschützt sind als etwa deren Tochterunternehmen oder der Mittelstand. „Gerade im Mittelstand knallt es häufig, weil die Chefs sich nicht vorstellen können oder wollen, dass ihre Führungskräfte oder Mitarbeiter kriminelle Energie entwickeln können“, weiß Kirsch. Zudem fehle es hier oft an Schutzmechanismen wie Compliance-Richtlinien oder das Vier-Augen-Prinzip, sodass untreue Mitarbeiter oft über Jahre ihr Unwesen treiben können.

Entscheider haften

Neben finanziellen Schäden entstehen durch Betrugsdelikte auch erhebliche
Haftungsrisiken – sowohl für Geschäftsführer als auch für normale Mitarbeiter.
„Wer im Unternehmen entscheidet, haftet“, sagt Dr. Stefan Steinkühler, selbstständiger Jurist und Experte für Versicherungsrecht, Managerhaftung und Haftungsrecht. „Keine Entscheidung ist in Haftungsfragen auch keine Lösung. Zwar haften kriminelle Mitarbeiter für ihre Taten – ihre Chefs aber ebenso.“ Vor allem dann, wenn sie es den Tätern zu leicht machen und es unterlassen haben, entsprechende Vorsorgemaßnahmen und Absicherungsmechanismen zu implementieren. „Wer seinen Laden nicht im Griff hat, muss dafür geradestehen – schlimmstenfalls mit dem eigenen Privatvermögen. Bestenfalls springt eine Versicherung ein.“ Die Managerhaftung kann über eine D&O-Versicherung abgesichert werden. Die Veruntreuung durch Mitarbeiter sichert eine Vertrauensschadenversicherung ab, die allerdings nach Leistungserbringung die betreffenden Mitarbeiter in Regress nimmt. „Wie man sieht, gibt es zwischen der VSV und der D&O einen engen Zusammenhang, sodass es günstig sein kann, beide Versicherungen beim gleichen Anbieter abzuschließen“, meint Steinkühler.

Große Schäden durch langjährige Führungskräfte

Bei den Tätern ist laut Allianz-Experte Kirsch die ganze Bandbreite vertreten. „Die größten Schäden verursachen weiterhin männliche Täter im Alter zwischen 40 und Mitte 50, gebildet, in gehobener oder leitender Position im Finanzwesen und mit mindestens zehn Jahren Betriebszugehörigkeit“, weiß er. „Sie schlagen zwar seltener zu, aber dann in die Vollen: Sie kennen alle Lücken in den Kontrollsystemen und besitzen durch die langjährige Zugehörigkeit ein entsprechendes Vertrauen von Kollegen und Chefs.“ Dabei helfe ihnen meist auch ihr freundliches und respektvolles Auftreten – sie seien oft auffällig unauffällig und würden bei Verdachtsmomenten selten sofort in den Fokus geraten. Die Motive für Veruntreuungen sind vielfältig.
Mobbing, Frustration und Rache sind häufige Motive, die interne Täter antreiben. Aber auch Süchte, die befriedigt werden müssen, finanzielle Schieflagen, Angst vor sozialem Abstieg sowie mangelnde Loyalität können zu kriminellen Handlungen führen. Entscheidend für das Aufdecken bzw. Verhindern solcher Delikte ist laut Kirsch die Balance zwischen einer von Vertrauen und Offenheit geprägten Unternehmens- und Fehlerkultur sowie Kontrolle und Vorsorge in Form von internen Richtlinien, einem klaren Compliance-Prozess, Routine-Kontrollen und einem Risiko-Management. Das müsse, so Steinkühler, auch für Tochterunternehmen gelten. Nur ein einheitliches Kontrollsystem könne verhindern, dass Lücken oft über viele Jahre ausgenutzt werden.

Hinweisgeber schützen

Damit Mitarbeitende sich trauen, Missstände anzusprechen, spielt das Thema „Whistleblowing“ neben den internen Kontrollmechanismen bei der Prävention die Hauptrolle. Denn obwohl die meisten Betrugsfälle in Unternehmen bei der Revision, sonstigen Routineprüfungen oder der Überprüfung von Auffälligkeiten aufgedeckt werden, führen auch Hinweise von anderen Mitarbeitenden oft zur Überführung der internen Täter. Deswegen gewinnt der Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Ende 2022 in Kraft treten soll, immer mehr Bedeutung: Unternehmen müssen entsprechende interne Kanäle einrichten, die Mitarbeiter schützen, wenn sie Auffälligkeiten melden. „Nur anonymisierte Hinweisgebersysteme schützen den Hinweisgeber vor Repressalien“, sagt Steinkühler. „Die Einführung eines Whistleblowing-Systems zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken kann Unternehmen und Geschäftsleiter vor Haftung und Geldbußen schützen.“


Autor: Elke Pohl

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