ESG ermöglicht Klagen gegen Versicherungsvorstände

Die ESG-Welt ist für Vorstände persönlich bedrohlich. Bild von Mohamed_Hassan auf Pixabay.

Der Job als Versicherungsvorstand in Europa ist wollig. Die Branche funktioniert und persönlich ist der Manager durch eine vielköpfige Rechtsabteilung und D&O-Police geschützt. Das ESG-Thema (Environmental, Social and Governance) kann bequem delegiert oder als PR-Möglichkeit genutzt werden. Doch die Wohlfühl-Atmosphäre ist eine Schimäre.

Die ESG-Standards wurden 2006 von den Vereinten Nationen eingeführt, um positive Investitionspraktiken und -richtlinien zu fördern. Ursprünglich für große Investmentfonds und Pensionskassenmanager gedacht, ist ESG längst auch in der Versicherungsindustrie wesentlich. Die Vorstände nutzen das Thema, um sich für die Errungenschaften des ihnen anvertrauten Unternehmens feiern zu lassen, beispielsweise bei Kohleverzicht oder Förderung von Gleichheit im Unternehmen. Ein gutes Beispiel dafür ist Axa-Chef Thomas Buberl und seine Null-Emissions-Pläne. Er erfuhr aber auch direkt, wie ernst die Menschen das Thema nehmen und wie streitbar sie sind.

Bereits heute sind Umwelt- und Sozialfragen die Hauptquellen für die Haftung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten im angelsächsischen Raum, zeigen Untersuchungen. Das verwundert nicht, die drei Risikoklassen haben keine allgemein akzeptierte Spezifikation, was Vorwürfe erleichtert und die Verteidigung erschwert. Die Unternehmen und verantwortlichen Manager sehen sich mit einer sich ständig weiterentwickelnden Flut von Vorschriften und Offenlegungspflichten konfrontiert, die sie kaum übersehen und nicht selten in Klagen enden. Ironischerweise sind Unternehmen mit proaktiver ESG-Haltung stärker in Gefahr als (Teil-)Verweigerer. Wenn ein Haus bedeutende Nachhaltigkeitsbemühungen unternommen hat, die sich jedoch als unbegründet, übertrieben oder anderweitig irreführend herausstellen, folgt der Anwaltsbrief postwendend.

Das Beispiel DWS

Wie schnell das gehen kann, weiß DWS. Irreführende Werbung für den Aktienfonds DWS Invest ESG Climate Tech hat der Fondsgesellschaft DWS eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingebracht – es hätte auch der verantwortliche Vorstand sein können. Das Unternehmen hatte über seinen grün vermarkteten Fonds auch in Fossilunternehmen investiert und sich damit verteidigt, als Aktionär besseren Einfluss ausüben zu können. Forderungen wie „sofortiger Ausstieg oder umgehende Desinvestition“ halte man „aus mehreren Gründen nicht für zielführend“, schrieb das Unternehmen auf VWheute-Anfrage. Die DWS habe sich daher „mit Blick auf Ausschlusskriterien in einigen Bereichen bewusst gegen Null-Prozent-Grenzen entschieden.“ Gebracht hat die Erklärung wenig, am Freitag hat DWS missmutig eine Unterlassungsklage unterschrieben.

Komplette Gleichheit

Ein weiterer heikler Sektor ist die Personalpolitik und damit das Feld „Social“. Die Belegschaft muss gleich behandelt und bezahlt werden, die Besetzung der Ausschüsse und Vorstände soll ausgewogen sein. In Deutschlands Wirtschaft allgemein und in der Versicherungswelt im Speziellen sind aber schon zu wenig Frauen ein Problem. Bereits mehrfach haben Aktionäre oder Betroffene Klagen in Bezug auf Vielfalt, Rassenungleichheit oder Bezahlung angestrengt. Das wird nicht enden. Vor allem die jüngeren Generationen werden es nicht zulassen, dass Unternehmen weiterhin in umwelt- oder sozialschädliche Aktivitäten involviert sind, und werden versuchen, sie und ihre Vorstände zur Rechenschaft zu ziehen, sagt Craig Watson, Head of Financial Risks des britischen Versicherers RSA. Es sei fast unvermeidlich, dass die Versicherungsbranche bei der Neudefinition von ESG zu einem Spielball der Interessensgruppen werde. Die Folge seien verstärkte Due-Diligence-Prüfung seitens der Versicherer und einer Verlagerung hin zum Angebot verbesserter D&O-Bedingungen für Unternehmen, die ESG-Risiken proaktiv managen.

Es wird eng für Buberl, Bäte und Co.

Waren früher meist die Unternehmen selbst die Zielscheibe von Klagen, sind es nun Vorstände und leitende Angestellte. Als Ex-CEO Steve Easterbrook bei McDonalds eine sexuelle Beziehung zu einer Mitarbeiterin unterhielt und schlussendlich mit Millionenabfindung heimgeschickt wurde, folgte kurz darauf Gerichtspost. Diese richtete sich gegen den Global Chief People Officer David Fairhurst, der laut Klage seinen Pflichten nicht gerecht wurde, die Regeln hinsichtlich innerbetrieblicher Beziehungen zu überwachen. Der Börsenkurs sei wegen des Skandales gefallen und hätte bei den Aktionären Wert vernichtet, lautet die Klagebegründung. Dass Fairhurst kein Vorstand ist, spielte für das Gericht bei der Annahme der Vorwürfe keine Rolle und vergrößert den Klageraum erheblich.

Die Möglichkeit von Fehlern und Klagen für Manager und leitende Angestellte ist durch ESG deutlich gestiegen. Vorstände, Aufsichtsräte und D&O-Versicherer können nun die Augen schließen und hoffen, dass der Trend an ihnen vorüberziehen wird. Eine proaktive Haltung wäre ratsamer: Willkommen in der neuen ESG- und D&O-Welt.

Autor: Maximilian Volz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

neun + 1 =