D&O-Versicherer kommt im Fall Markus Braun mit blauem Auge davon

Wirecard Hauptsitz in Aschheim. (Quelle: Wirecard)

In einem neuen Urteil zur D&O-Versicherung im Fall des früheren Wirecardchefs Markus Braun bekräftigte das OLG Frankfurt seine Entscheidung vom 3. November 2021. Demnach müssen die Versicherer unter Führung von Chubb auch PR-Kosten übernehmen, die der Manager wegen eines drohenden Reputationsschadens hat. Die Höhe überrascht.

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