Praxisfälle in der D&O: Auch das Ehrenamt kann kostspielig werden
Wenn kleine Fehler große Folgen haben, kann es teuer werden. Dieser verhängnisvolle Dreiklang kommt leider nicht nur in Haushalt und Verkehr vor, sondern auch in Freizeit und Job. Schließlich ist niemand gegen Fehleinschätzungen oder Versäumnisse gefeit. Dumm nur, wenn diese richtig kostspielig werden. Für Funktionsträger im Verein, Verband oder in einer Stiftung, die – genauso wie Manager in Unternehmen – regelmäßig Entscheidungen mit großer Tragweite und Verantwortung treffen, gilt: Verstoßen sie dabei gegen geltendes Recht und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, müssen sie für die Folgen ihrer Pflichtverletzung aufkommen. Von Christian Gründl.