Bundestag verschärft Regeln für Verbraucherkredite: BVK fürchtet Überforderung kleiner Vermittlerbetriebe
Herzstück der Reform ist die Einführung des Paragrafen 34k in der Gewerbeordnung, der erstmals einen eigenständigen gewerberechtlichen Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen schafft. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den rasant wachsenden Markt neuer Finanzierungsmodelle und fordert von Vermittlern künftig den Nachweis angemessener Kenntnisse und Fähigkeiten. Der BVK betrachtet die Neuregelung mit gemischten Gefühlen.
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