BVK erneuert Kritik an Europarente

Foto: Philippe BUISSIN/ © European Union 2024 - Quelle: EP

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute fühlt sich durch den aktuellen Sonderbericht Nr. 14/2025 des Europäischen Rechnungshofs in seiner langjährigen Kritik am Pan-European Personal Pension Product (PEPP) bestätigt. Der Bericht zeigt deutliche Defizite des europäischen Altersvorsorgeprodukts auf.

Demnach bleibt PEPP bislang weit hinter den politischen und wirtschaftlichen Erwartungen zurück. Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die mangelnde Attraktivität für Anbieter und Verbraucher sowie strukturelle Schwächen im Systemdesign.

BVK-Präsident Michael H. Heinz verweist in diesem Zusammenhang auf die aus seiner Sicht problematische Kostenregulierung: „Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr auskommen muss, ist wirtschaftlich nicht tragfähig – weder für Anbieter noch für Vermittler.“ Und weiter: „Solange diese unrealistische Deckelung besteht, wird es kaum Versicherer geben, die PEPP-Produkte entwickeln, geschweige denn Vermittler, die dazu beraten. Und das bei einem Produkt, das aufgrund eines länderübergreifenden Vertriebs zusätzlichen Beratungsbedarf hat.“

Neben der Kostenproblematik kritisiert der BVK auch die mangelnde Flexibilität der Standardprodukte wie der Europarente. Diese könnten weder auf die individuelle Lebenssituation der EU-Bürger eingehen, noch die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen der 27 Mitgliedstaaten ausreichend abbilden.

„Dass der EU-Rechnungshof jetzt die begrenzte Wirkung von PEPP bemängelt, wundert uns deshalb nicht sehr“, betont Heinz. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund eine grundlegende Reform des PEPP-Produkts. Vor allem müsse die Kostenobergrenze auf ein realistisches Maß angehoben werden. Darüber hinaus solle die Branche aktiv in die Weiterentwicklung des Systems einbezogen werden.

Autor: VW-Redaktion